Abrogierendes [nasih] und Abrogiertes [mansuh]
  Abrogierendes und Abrogiertes [al-nasih wal mansuh]

Aussprache: an-nasih wal masuh
arabisch:
persisch:
englisch: abrogating and abrogated

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Abrogierendes [nasih] und Abrogiertes [mansuh] sind zwei Begriffe aus der Qur'an-Wissenschaft die sich mit dem Charakter bestimmter Verse im Heiligen Qur'an beschäftigen.

Der arabische Begriff "nasih" wird in der Regel mit Abrogierendes oder auch Abschaffendes, Aufhebendes, Zurückziehendes übersetzt. Der dazu gehörige Begriff "mansuh" beschreibt das Abrogierte bzw. Abgeschaffte, Aufgehobene, Zurückgezogene.

Hintergrund der beiden Begriffe ist die aus einigen Überlieferungen herauszuhörende Aussage, dass bestimmte Verse des Heiligen Qur'an durch später offenbarte Verse relativiert bzw. aufgehoben wurden.

Während es unter den Gelehrten [faqih] einen grundsätzlich Konsens darüber gibt, dass kein einziger Vers des Heiligen Qur'an durch eine Quelle außerhalb des Heiligen Qur'an abrogiert (aufgehoben) werden kann, gehen die Meinungen bezüglich innerqur'anischer Abrogation extrem weit auseinander. Auf der einen Seite gibt es die Wissenschaftler, die sich bezüglich Anzahl der abrogierten Verse genau festlegen, wohingegen andere behaupten, dass so etwas wie Abrogierung von Versen des Heiligen Qur'an überhaupt nicht stattgefunden hat. Erstere Gruppe sieht in der Abrogation einen notwendigen Entwicklungs- und Erziehungsprozess der Muslime.

Als typisches Beispiel für eine Abrogation im Heiligen Qur'an wird das Verbot von Alkohol im Islam angeführt. So wurde zunächst lediglich auf die Vor- und Nachteile des Alkoholkonsums hingewiesen (vgl. 2:219), wobei die Nachteile überwiegen. Dann wurde es verboten, betrunken zum Ritualgebet zu erscheinen (4:43). Und dieses Verbot sei durch das später erteilte generelle Alkoholverbot (5:90) abrogiert worden. Gegner der Abrogationstheorie hingegen argumentieren, dass keine der früheren Aussagen und Bestimmungen tatsächlich aufgehoben worden sei, da nach wie vor die Nachteile des Alkoholkonsums überwiegen und nach wie vor es auch verboten ist, betrunken zum Ritualgebet zu erscheinen, unabhängig davon, ob es generell verboten ist oder nicht. Zudem argumentieren sie, dass die Behauptung von aufgehobenen Versen im Heiligen Qur'an der Willkür bei der Qur'an-Exegese Tür und Tor öffnen würde, da es keine definierte Liste der Aufhebenden und aufgehobenen Verse gibt. Befürworter hingegen stützen sich auf eine Überlieferung, die Imam Ali (a.) zugeschrieben wird, wonach derjenige Richter der die abrogierten Verse nicht kennt, verloren sei.

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