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Abrogierendes [nasih] und Abrogiertes [mansuh]
sind zwei Begriffe aus der
Qur'an-Wissenschaft die sich mit dem Charakter bestimmter
Verse im
Heiligen Qur'an beschäftigen.
Der arabische Begriff "nasih"
wird in der Regel mit Abrogierendes oder auch Abschaffendes,
Aufhebendes, Zurückziehendes übersetzt. Der dazu gehörige
Begriff "mansuh" beschreibt das Abrogierte bzw. Abgeschaffte,
Aufgehobene, Zurückgezogene.
Hintergrund der beiden Begriffe ist die aus einigen
Überlieferungen herauszuhörende Aussage, dass bestimmte
Verse des
Heiligen Qur'an durch später
offenbarte
Verse
relativiert bzw. aufgehoben wurden.
Während es unter den
Gelehrten [faqih] einen grundsätzlich Konsens darüber
gibt, dass kein einziger
Vers des
Heiligen Qur'an durch eine Quelle außerhalb des
Heiligen Qur'an abrogiert (aufgehoben) werden kann, gehen
die Meinungen bezüglich innerqur'anischer Abrogation extrem
weit auseinander. Auf der einen Seite gibt es die
Wissenschaftler, die sich bezüglich Anzahl der abrogierten
Verse genau festlegen, wohingegen andere behaupten, dass so
etwas wie Abrogierung von
Versen
des
Heiligen Qur'an überhaupt nicht stattgefunden hat. Erstere
Gruppe sieht in der Abrogation einen notwendigen Entwicklungs-
und Erziehungsprozess der
Muslime.
Als typisches Beispiel für eine Abrogation im
Heiligen Qur'an wird das Verbot von
Alkohol
im
Islam angeführt. So wurde zunächst lediglich auf die Vor-
und Nachteile des Alkoholkonsums hingewiesen (vgl. 2:219),
wobei die Nachteile überwiegen. Dann wurde es verboten,
betrunken zum
Ritualgebet zu erscheinen (4:43). Und dieses Verbot sei
durch das später erteilte generelle Alkoholverbot (5:90)
abrogiert worden. Gegner der Abrogationstheorie hingegen
argumentieren, dass keine der früheren Aussagen und
Bestimmungen tatsächlich aufgehoben worden sei, da nach wie
vor die Nachteile des Alkoholkonsums überwiegen und nach wie
vor es auch verboten ist, betrunken zum
Ritualgebet zu erscheinen, unabhängig davon, ob es
generell verboten ist oder nicht. Zudem argumentieren sie,
dass die Behauptung von aufgehobenen
Versen im
Heiligen Qur'an der Willkür bei der
Qur'an-Exegese Tür und Tor öffnen würde, da es keine
definierte Liste der Aufhebenden und aufgehobenen
Verse
gibt. Befürworter hingegen stützen sich auf eine
Überlieferung, die
Imam Ali (a.) zugeschrieben wird, wonach derjenige Richter
der die abrogierten Verse nicht kennt, verloren sei.