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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Islam ist in Österreich als gleichberechtigte
Religionsgemeinschaft anerkannt. Die Anerkennung geht zurück
auf ein Gesetz vom 15.Juli 1912, als zunächst die "Anhänger des
Islams nach
hanefitischem Ritus als Religionsgesellschaft (RGBl.
Nr. 159/1912)" gesetzlich anerkannt wurden.
Siehe dazu das
Originaldokument:
Reichsgesetzblatt - Gesetz vom 15. Juli 1912 betreffend die
Anerkennung der Anhänger des Islams nach hanefitischem Ritus
als Religionsgesellschaft.
Damit erhielt zunächst eine
Rechtsschule des
Islam in Österreich
die gleichen Rechte wie
christliche Kirchen und jüdische Gemeinden. Das
Gesetz trat am 10. August 1912 in Kraft. Das Gesetz
bekräftigte die seit 1874 bestehende staatliche
Anerkennung des Islams als Religion durch Österreich. Österreich
ist das erste nichtmuslimische Land in Europa, dass den
Islam
staatlich als Religionsgemeinschaft anerkannt hat. Das Gesetz
war eine folge der geschichtlichen Entwicklung: Kaiser Franz Joseph
hatte 1878 Bosnien-Herzegowina unter die Herrschaft der
Habsburger-Monarchie gebracht. Die formelle Annexion erfolgte
allerdings erst 1908. Dadurch wurde eine große Zahl
von
Muslim zu Staatsbürgern.
Kaiser Franz Joseph unterstützte den Bau einer
Moschee in
Wien mit 250.000 Goldkronen. Wiens Bürgermeister
Karl Lueger stellte dafür ein Grundstück am Laaer Berg bereit.
Durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges kam es allerdings
nie zum Bau. Nach
der Zerschlagung der Habsburger-Monarchie verblieben nur wenige Muslime
in Österreich. Dennoch galt das Gesetz auch nach dem Ersten
Weltkrieg weiter. Mit Wirkung vom 24. März 1988 wurde im
Islamgesetz die Wortfolge "nach hanafitischem Ritus" in
Artikel 1 und in den Paragraphen 5 und 6 als verfassungswidrig
aufgehoben und die Geltung des Gesetzes somit auf alle
Muslime
erweitert. Das Gesetz heißt seitdem im Langtitel „Gesetz vom
15. Juli 1912, betreffend die Anerkennung der Anhänger des
Islams als Religionsgesellschaft“ (BGBl. Nr. 164/1988).