Islamanerkennung
Anerkennung des Islam in Österreich

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Der Islam ist in Österreich als gleichberechtigte Religionsgemeinschaft anerkannt. Die Anerkennung geht zurück auf ein Gesetz vom 15.Juli 1912, als zunächst die "Anhänger des Islams nach hanefitischem Ritus als Religionsgesellschaft (RGBl. Nr. 159/1912)" gesetzlich anerkannt wurden.

Siehe dazu das Originaldokument: Reichsgesetzblatt - Gesetz vom 15. Juli 1912 betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islams nach hanefitischem Ritus als Religionsgesellschaft.

Damit erhielt zunächst eine Rechtsschule des Islam in Österreich die gleichen Rechte wie christliche Kirchen und jüdische Gemeinden. Das Gesetz trat am 10. August 1912 in Kraft. Das Gesetz bekräftigte die seit 1874 bestehende staatliche Anerkennung des Islams als Religion durch Österreich. Österreich ist das erste nichtmuslimische Land in Europa, dass den Islam staatlich als Religionsgemeinschaft anerkannt hat. Das Gesetz war eine folge der geschichtlichen Entwicklung: Kaiser Franz Joseph hatte 1878 Bosnien-Herzegowina unter die Herrschaft der Habsburger-Monarchie gebracht. Die formelle Annexion erfolgte allerdings erst 1908. Dadurch wurde eine große Zahl von Muslim zu Staatsbürgern.

Kaiser Franz Joseph unterstützte den Bau einer Moschee in Wien mit 250.000 Goldkronen. Wiens Bürgermeister Karl Lueger stellte dafür ein Grundstück am Laaer Berg bereit. Durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges kam es allerdings nie zum Bau. Nach der Zerschlagung der Habsburger-Monarchie verblieben nur wenige Muslime in Österreich. Dennoch galt das Gesetz auch nach dem Ersten Weltkrieg weiter. Mit Wirkung vom 24. März 1988 wurde im Islamgesetz die Wortfolge "nach hanafitischem Ritus" in Artikel 1 und in den Paragraphen 5 und 6 als verfassungswidrig aufgehoben und die Geltung des Gesetzes somit auf alle Muslime erweitert. Das Gesetz heißt seitdem im Langtitel „Gesetz vom 15. Juli 1912, betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islams als Religionsgesellschaft“ (BGBl. Nr. 164/1988).

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