Begraben
Begraben, Beisetzen, Bestattung [dschanaza]

Aussprache: dschanaaza
arabisch:
جنازة
persisch:
englisch: Burial

Bild: Altpersische Miniatur einer Beisetzung

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Das Begraben ist der fünfte Ritus der Leichnamsbehandlung eines Verstorbenen gilt zu den kollektiven Verpflichtungen der Muslime.

Ein Verstorbener erhält zunächst die ersten vier Riten der Leichnamsbehandlung. Nachdem das Ritualgebet für Verstorbene verrichtet und der Verstorbene zu seinem Grab geleitet wurde, wird er auf der rechten Seite liegend, das Angesicht zur Kaaba gerichtet, begraben. Die Grabtiefe ist so zu wählen, dass keine Raubtiere an den Leichnam herankommen können.

Die Beisetzung unter die Erde hängt unter anderem mit der rituell reinigenden Wirkung der Erde bzw. des Lehms zusammen. Die Erdbestattung geht nach islamischer Vorstellung auf Kain zurück und wurde dementsprechend zu allen Zeiten den Menschen gelehrt und von diesen praktiziert. Zu den empfohlenen [mustahab] Riten der Beisetzung gehört auch das Talqiyn.

In Deutschland ist es nicht überall erlaubt, ohne Sarg beigesetzt zu werden, so dass dann mit Sarg beigesetzt wird. Zuweilen wird der Leichnam dann im Sarg in Richtung Kaaba gerichtet und zuweilen der ganze Sarg.

Eine Seebestattung ist idealerweise zu vermeiden.

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