.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Betrachtungsexklusivität ist eine
Maßnahme des
Islam,
um eheliche und familiäre Bindungen zu stärken.
Die Freude einer Betrachtung durch das andere Geschlecht
wird als
Gnade
verstanden und die damit verbundenen Freuden mit dem
Ehepartner sogar als Vorgeschmack des
Paradieses [dschanna]. Daher unterliegt die Betrachtung
des anderen Geschlechts gewissen Beschränkungen. Sie gelten
spätestens ab dem Alter der
religiösen Reife.
Jeder
Muslim darf
eine Person gleichen Geschlechts überall betrachten außer den
sexuell relevanten
Schambereich [aura]. Ausnahmeregelungen für ärztliche
Untersuchungen sind im Bedarfsfall gegeben. Zudem darf ein
Muslim
Personen anderen Geschlechts, die
Mahram-Verwandte sind ebenfall außerhalb des sexuell
relevanten
Schambereichs [aura] betrachten (z.B. ein Vater die eigene
Tochter ohne
Verhüllung [hidschab]). Personen anderen Geschlechtes
die nicht
Mahram-Verwandte sind, dürfen nicht überall betrachtet werden.
Lediglich
Ehepartner dürfen einander am gesamten Körper betrachten
und sollen diesen Genuss auch als
Gnade
Gottes verstehen und ausleben. Diese Betrachtungsexklusivität
zwischen
Ehepartnern ist zudem ein Mittel zum Schutz und zur
Stärkung der
Ehe.