Bida
  Bida - unzulässige Hinzufügung

Aussprache: bid_a
arabisch:
بدعة
persisch:
بدعت
englisch:
Bid‘ah

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Bida bedeutet im Islam eine "unzulässige Hinzufügung" und steht im Widerspruch zum Heiligen Qur'an und Verfahrensweise [sunna] des Prophet Muhammad (s.).

In wie weit etwas als Bida betrachtet wird, hängt oft vom Standpunkt des Betrachters ab. So wurde z.B. das Tarawih-Gebet von Schiiten als Bida bezeichnet. Hingegen haben Sunniten durch die Definitionen von Schafi‘i unterschieden zwischen guter bzw. lobenswerter und der verwerflichen bzw. schlechten Bida.

In wie weit eine Bida einen geringfügigen Fehler, eine schwere Sünde oder gar Häresie bewirkt, können nur hinreichend qualifizierte Rechtsgelehrte [mudschtahid] entscheiden. Hierbei gibt es allerdings eine sehr große Toleranz zwischen den Rechtsschulen, die zwar einzelnen Praktiken der jeweils anderen Rechtsschule als Bida betrachten können, dem andern aber dennoch den Glauben nicht absprechen. Ausnahme hierbei sind die Vertreter des Wahhabismus, die jedem, der aus ihrer Sicht Bida betreibt, gleich zum Ungläubigen [kafir] erklären.

Hingegen wirft der Islam den vorangegangenen Religionen die Einführung von Bida vor, wozu z.B. gemäß Heiliger Qur'an das Zölibat gehört.

Die im Deutschen verwendeten Begriffe wie "Neuerung" und "Innovation" sind ungeeignete Übersetzungen für Bida, da sich Bida ausschließlich auf die reine Lehre bezieht, nicht aber auf Wissenschaft, Technik usw., denn der Islam ist diesbezüglich ein Förderer von "Neuerung" und "Innovation".

Imam Hasan al-Askari (a.) hat gesagt: „Es wird eine Zeit kommen, in der die Menschen lachend sind, fröhliche Gesichter haben, und ihre Herzen (aber) verdunkelt und trüb sind. Die Verfahrensweise [sunna] gilt ihnen (dann) als Bida und die Bida gilt ihnen als Verfahrensweise [sunna]. Der Gläubige [mumin] ist (zu jener Zeit) unter ihnen verachtet und der Frevler [fasiq] wird unter ihnen respektiert. Ihre Machthaber sind unwissend und tyrannisch, und ihre Gelehrten stehen an den Türen der Unterdrücker.“ (Mustadrak ul Wasail, Band 2, S. 322)

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