Die Konsequenz für die notwendige
rituelle
Vollkörperreinigung [ghusl] zur Erlangung der
rituellen Reinheit [tahara]
hängt von der Art der Blutung ab.
Im Fall der schwachen
Blutung ist vor jedem
Ritualgebet eine
rituelle Waschung [wudhu] sowie Auswechslung
des Wattebäuschchens notwendig. Es genügt allerdings jeweils
eine
rituelle Waschung [wudhu] für das
Mittagsgebet und
Nachmittagsgebet zusammen, sowie für das
Abendgebet zusammen mit dem
Nachtgebet, vorausgesetzt sie werden unmittelbar
aufeinander folgend gebetet.
Bei mittlerer Blutung genügt
eine
rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] pro Tag für alle
Ritualgebete und die jeweilige
rituelle Waschung [wudhu].
Bei starker
Blutung muss für jedes
Ritualgebet sowohl die
rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] als auch die
rituelle Waschung [wudhu] durchgeführt werden, wobei die
Reihenfolge keine Rolle spielt. Es genügt allerdings jeweils
eine
rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] und
rituelle Waschung [wudhu] für das
Mittagsgebet und
Nachmittagsgebet zusammen, sowie für das
Abendgebet zusammen mit dem
Nachtgebet, vorausgesetzt sie werden unmittelbar
aufeinander folgend gebetet.
Bei Erfüllung dieser Regeln
wird auch das
Fasten
[saum] für eine Frau mit Blutungen außerhalb der Regel im
Gegensatz zur Situation bei der
Regelblutung [haydh] zur Pflicht.