.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Burka (eigentlich Burqa, in Pakistan
Barqa) ist ein Kleidungsstück, das von
muslimischen
Frauen in
Afghanistan und teilweise in
Pakistan und
Indien
getragen wird, was die
Islamische Anforderungen zur
Verhüllung [hidschab] übertrifft.
Die
afghanische Burka besteht aus einem großen Stofftuch, in dem oben
eine flache Kappe vernäht ist. Im Bereich der Augen befindet
sich ein Sichtfenster, in dem eine Art Gitter aus Stoff oder
Rosshaar eingesetzt ist. Das Gesicht ist bei der afghanischen Burka vollständig bedeckt und für den Betrachter nicht
erkennbar. Der asymmetrische Stoff fällt
hinten bis auf den Boden und vorne bis zu den Fußgelenken oder
ist eine Art kürzerer Überwuf. Die
pakistanische Burka ist ein großes Dreiecktuch, das Haupthaar
und Schultern bedeckt. Ein weiteres Stück Stoff kann so
befestigt werden, dass die untere Gesichtshälfte bis zum Mund
oder Nase bedeckt ist.
Afghanische Burkas sind heute zumeist blau, werden aber auch
in anderen Farben (schwarz, grün, orange oder weiß) gefertigt
und sind teilweise kunstvoll bestickt. Ursprünglich wurde die
afghanische Burka nur in der Stadt getragen. Im Dorf war die
Verschleierung des Gesichtes eher unüblich. Da die Burka die
Islamische Anforderungen zur
Verhüllung [hidschab] übertrifft, wird sie vor allem aus
traditionellem Gründen getragen.
Pakistanische Burkas lassen hingegen die Augen frei. Es ist
im Prinzip ein schulterlanges Dreiecktuch, das das Haupthaar
bedeckt, ein weiteres Stück Stoff wird so befestigt, dass die
untere Gesichtshälfte bis zur Nase bedeckt ist. In der
Westlichen Welt wird in der Regel mit "Burka" aber
die
afghanische Burka assoziiert.
Im Jahr 2004 n.Chr. wurde in der belgischen Stadt Antwerpen das Tragen der Burka verboten. Wird nach einem Hinweis auf das
Vermummungsverbot die Anweisung der Polizei nicht befolgt,
droht eine Geldstrafe. Arbeitslosen Burka-Trägerinnen, die sich
in einem Vorstellungsgespräch weigern, ihre Burka abzunehmen,
und denen aufgrund dessen die Anstellung verwehrt wird, kann
in den Niederlanden die Sozialhilfe verwehrt werden. Eine
ähnliche Praxis wird auch in anderen europäischen Ländern
befolgt. Das Fahren eines Fahrzeuges mit Burka ist ebenfalls
verboten.
Aufsehen erregten 2006 zwei Schülerinnen an einer
Gesamtschule in Bonn in Deutschland, die wegen ihrer
Weigerung, ihre Verschleierung in der Schule auszuziehen, für
zwei Wochen von der Schule verwiesen wurden. Zuerst nannte der
Schulleiter die Gewänder der beiden Schülerinnen Burkas. Einige Tage später korrigierte der Schulleiter die Bezeichnung
für die Kleidung. Es handele sich dabei um
Niqabs.
In der Schweiz hingegen dürfen
Muslimas Kopf und Körper vollständig verschleiern. Der
schweizerische Bundesrat lehnte 2007 einen Verbotsantrag unter
Verweis auf die Religionsfreiheit ab. Im Jahr 2016 wurde ein
Burka-Verbot auch in Deutschland erwogen und in Teilbereichen
durchgesetzt.
Islamische
Gelehrte weisen darauf hin, dass für
Muslimas neben der Pflicht zur
Verhüllung [hidschab] auch das Gebot der Bescheidenheit
und im Rahmen des
islamisch Gebotenem zu beachten ist, so dass auf das
Tragen einer afghanischen Burka in der
Westlichen Welt verzichtet werden sollte.
Eine Burka ist im
Museum Forum der Völker ausgestellt (siehe Foto).
