Dschanaba-Zustand
Dschanaba-Zustand

Aussprache: dschanaba zustand
arabisch:
الجنابة
persisch: جنابت
englisch: Janaba

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Dschanaba-Zustand ist der Zustand nach dem Geschlechtsverkehr oder nach dem Erguss von Mann und Frau bzw. Orgasmus ohne Geschlechtsverkehr. Ein Mensch in diesem Zustand wird auch als "dschunub" bezeichnet. Für Handlungen, welche die rituelle Reinheit voraussetzen, wie z.B. das Ritualgebet, ist dafür die rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] des Dschanaba-Zustandes erforderlich.

Grundsätzlich gelten fünf Dinge für einen Menschen im Dschanaba-Zustand als verboten [haram]:

  1. Das Berühren der Buchstaben bzw. Schrift des Heiligen Qur'an oder des Namen ALLAHs oder der Ahl-ul-Bait (a.). Viele Gelehrte [faqih] beziehen das Verbot der Berührung der Namen nicht nur auf das Arabische, sondern auch auf deren geschriebene Buchstaben in anderen Sprachen.
  2. Jegliches Eintreten in die Geweihte Moschee [masdschid-ul-haram] oder die Prophetenmoschee.
  3. Der Aufenthalt in einer Moschee. Wenn man aber nur etwas herausholen will und/oder von einer Tür eintritt und einer anderen Tür austritt, ist es nicht verboten. Vorsichtshalber wird das Verbot zum Aufenthalt mit der dazugehörigen Ausnahme auch auf die Mausoleen der Zwölf Imame (a.) ausgeweitet.
  4. Etwas in einer Moschee zu hinterlassen.
  5. Das Verlesen einer Sure mit Pflichtniederwerfung oder eines Teiles davon.

Neun Dinge gelten für jemandem im Dschanaba-Zustand hingegen als verpönt [makruh], sind aber nicht verboten:

  1. Essen, außer er hat zumindest vorher die rituelle Waschung [wudhu] durchgeführt.
  2. Trinken, außer er hat zumindest vorher die rituelle Waschung [wudhu] durchgeführt.
  3. Mehr als sieben Verse aus einer Sure zu verlesen, die nicht zu den Suren mit Pflichtniederwerfung gehört.
  4. Mit seinem Körper einen Teil eines Einbandes des Heiligen Qur'an zu berühren.
  5. Einen Heiligen Qur'an bei sich zu tragen.
  6. Schlafen, außer er führt vorher die rituelle Waschung [wudhu] bzw. bei Wassermangel die rituelle Trockenreinigung [tayammum] durch.
  7. Auftragen von Henna oder anderer Farben auf den Körper
  8. Auftragen von Ölen auf den Körper
  9. Geschlechtsverkehr nach einem Erguss im Schlaf

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bullet Fatwas von Imam Khamene'i

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