Einweg-Lufterfrischer
  Einweg-Lufterfrischer für Muslime

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Der "Einweg-Lufterfrischer" für Muslime ist ein im Jahr 2013 beim Deutschen Patentamt angemeldetes Patent.

Das Patent, das unter den Anmeldenummer DE 202013007274 U1 registriert worden ist, wurde von Sharif Othman aus Endingen am 5.10.2013 angemeldet und vom Deutschen Patentamt am 8.05.2014 veröffentlicht.

Bei der beschriebenen Erfindung handelt es sich nach eigenen Angaben um einen Einweg-Lufterfrischer mit beidseitig bedruckter Folie, welche vor Entsorgung abgezogen werden kann. Die Funktion soll gläubigen Muslimischen Menschen ermöglichen, dass ein religiöser Aufdruck separat verbrannt werden kann und nicht mit dem Lufterfrischer im Müll entsorgt werden muss. Hintergrund sei nach Angaben des Patentanmelders die Tatsache, dass religiöse Schriften im Islam aus Glaubensgründen ausschließlich durch verbrennen entsorgt werden dürften. Die Angabe ist in dieser Form allerdings nicht zutreffend. Über die Umsetzung des Patens in Deutschland ist nichts bekannt.

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