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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Begriff "erlaubt" [halal] bzw. "zulässig" beschreibt im
Islam
grundsätzlich alle Handlungen bzw. Zustände, die einem
Muslim
religionsrechtlich erlaubt sind.
Das Gegenteil wäre
"verboten" [haram]. Im Rahmen des Erlaubten und dem
Verbotenen gibt es Handlungen die als
verpönt [makruh] oder
empfohlen [mustahab] eingestuft werden. Eine erlaubte
Handlung kann zudem
religiöse Verpflichtung [wadschib] oder
indifferent [mubah] sein.
Der Begriff "Halal" ist im
deutschen Sprachgebrauch sehr oft an die
Speiseregeln im
Islam
gekoppelt. Das hängt mit der steigenden Nachfrage durch
Muslime und der daran gekoppelten oft notwendigen
Zertifizierung für den
Export, zunehmend aber auch für den Binnenmarkt, zusammen. Der
Speisebereich stellt allerdings nur einen verschwindend kleinen
Bereich des islamisch Erlaubten (bzw.
"Verbotenem" [haram]) dar.
Der Begriff "erlaubt" bezieht sich u.a. auch auf die
Ehe (wen man heiraten darf), den Handel (welche Art des
Handels erlaubt ist), Anstand und Sitte (was man ansehen darf
und was nicht sowie
Schambereich [aura]),
Musik
(was man anhören darf) und viele andere Aspekte mehr.