erlaubt
erlaubt [halal]

Aussprache: halal
arabisch:
حلال
persisch:
حلال
englisch: permissible, lawful, permitted

Bild: Halal-Zertifikat eines deutschen muslimischen Unternehmens

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Der Begriff "erlaubt" [halal] bzw. "zulässig" beschreibt im Islam grundsätzlich alle Handlungen bzw. Zustände, die einem Muslim religionsrechtlich erlaubt sind.

Das Gegenteil wäre "verboten" [haram]. Im Rahmen des Erlaubten und dem Verbotenen gibt es Handlungen die als verpönt [makruh] oder empfohlen [mustahab] eingestuft werden. Eine erlaubte Handlung kann zudem religiöse Verpflichtung [wadschib] oder indifferent [mubah] sein.

Der Begriff "Halal" ist im deutschen Sprachgebrauch sehr oft an die Speiseregeln im Islam gekoppelt. Das hängt mit der steigenden Nachfrage durch Muslime und der daran gekoppelten oft notwendigen Zertifizierung für den Export, zunehmend aber auch für den Binnenmarkt, zusammen. Der Speisebereich stellt allerdings nur einen verschwindend kleinen Bereich des islamisch Erlaubten (bzw. "Verbotenem" [haram]) dar.

Der Begriff "erlaubt" bezieht sich u.a. auch auf die Ehe (wen man heiraten darf), den Handel (welche Art des Handels erlaubt ist), Anstand und Sitte (was man ansehen darf und was nicht sowie Schambereich [aura]), Musik (was man anhören darf) und viele andere Aspekte mehr.

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