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Fastenabsicht Aussprache:
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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica. Die Fastenabsicht ist Voraussetzung für das
Fasten [saum]
im
Islam.
Im rahmen dieser Absicht legt der Fastenwillige
fest, welche Art des Fastens er beabsichtigt (z.B.
Pflichtfasten im Monat
Monat
Ramadan, freiwilliges Fasten, Fasten für ein
Gelübde [nadhr],
Zweifeltagsfasten usw.). Einige Fastenabsichten sind nicht
erlaubt. So darf man z.B. an Pflichtfastentagen nicht die
Absicht zu einem freiwilligen Fasten fassen.
Die Absicht muss nicht explizit ausgesprochen werden. Es
genügt die gefasste Absicht im Herzen. Unabhängig vom
formellen Rahmen werden auch verschiedene Stufen der
Fastenabsicht unterschieden:
 | Fasten, um unter den gläubigen Verwandten, Nachbarn,
Kollegen nicht negativ aufzufallen bzw. und von ihnen auch
als „gläubig“ angesehen zu werden. Eine solche Absicht
verdient bei
ALLAH
keinen Lohn.
Prophet Muhammad (s.) sagte: „Wie viele Fastende gibt
es, denen ihr Fasten (keinen Lohn, sondern) nur Hunger und
Durst beschert!“ |
 | Fasten, um einfach dem Befehl
ALLAHs über das Fasten zu gehorchen, damit man nicht
deswegen im
Jenseits bestraft wird. Die eigentliche Sympathie und
das Interesse des Menschen in dieser Gruppe gilt nicht dem
Fasten, sondern allem anderen. |
 | Fasten, damit man sich von seinen
Sünden befreit, um mit ruhigen Gewissen auf das
Paradies und die Belohnung
ALLAHs hoffen zu können. |
 | Fasten, um die hohe moralische Stufe der
Engel
und der gütigen
Diener Gottes zu erreichen. |
 | Fasten ausschließlich um
ALLAHs Willen und Hoffnung die Zufriedenheit
ALLAHs zu erreichen. |
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Bücher zum Thema
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