Fastenabsicht
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Die Fastenabsicht ist Voraussetzung für das Fasten [saum] im Islam.

Im rahmen dieser Absicht legt der Fastenwillige fest, welche Art des Fastens er beabsichtigt (z.B. Pflichtfasten im Monat Monat Ramadan, freiwilliges Fasten, Fasten für ein Gelübde [nadhr], Zweifeltagsfasten usw.). Einige Fastenabsichten sind nicht erlaubt. So darf man z.B. an Pflichtfastentagen nicht die Absicht zu einem freiwilligen Fasten fassen.

Die Absicht muss nicht explizit ausgesprochen werden. Es genügt die gefasste Absicht im Herzen. Unabhängig vom formellen Rahmen werden auch verschiedene Stufen der Fastenabsicht unterschieden:

bulletFasten, um unter den gläubigen Verwandten, Nachbarn, Kollegen nicht negativ aufzufallen bzw. und von ihnen auch als „gläubig“ angesehen zu werden. Eine solche Absicht verdient bei ALLAH keinen Lohn. Prophet Muhammad (s.) sagte: „Wie viele Fastende gibt es, denen ihr Fasten (keinen Lohn, sondern) nur Hunger und Durst beschert!“
bulletFasten, um einfach dem Befehl ALLAHs über das Fasten zu gehorchen, damit man nicht deswegen im Jenseits bestraft wird. Die eigentliche Sympathie und das Interesse des Menschen in dieser Gruppe gilt nicht dem Fasten, sondern allem anderen.
bulletFasten, damit man sich von seinen Sünden befreit, um mit ruhigen Gewissen auf das Paradies und die Belohnung ALLAHs hoffen zu können.
bulletFasten, um die hohe moralische Stufe der Engel und der gütigen Diener Gottes zu erreichen.
bulletFasten ausschließlich um ALLAHs Willen und Hoffnung die Zufriedenheit ALLAHs zu erreichen.

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