.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Zu den Fragestellungen der Neuzeit gehört auch das
Fastenbrechen nach Sonnenuntergangsüberholung.
Während es früher für einem Menschen unmöglich war sein
Fastenbrechen [iftar] regulär an einem Ort durchzuführen
und im Anschluss mit Verkehrsmitteln einen Ort aufzusuchen, an
dem die Sonne noch nicht untergegangen ist, ist dies mit
heutigen Mitteln durchaus möglich. Entsprechend stellt sich
die Frage nach dem Verhalten bzw.
Fasten [saum] am zweiten Ort und die Gültigkeit des
Fastentages.
Gemäß
Imam
Chamene'i ist für den Betroffenen der
Fastentag mit dem regulären
Fastenbrechen [iftar] abgeschlossen und damit gültig. Und
es ist ihm erlaubt, am zweiten Ort vor dem
Abend [maghrib]
zu speisen, nachdem er sein
Fasten [saum] am ersten Ort bereits beendet hat.