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Fastenersatzleistung [fidya]
Aussprache: fidya
arabisch: فدية
persisch: فدية
englisch: Compensation
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.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica. Als Fastenersatzleistung [fidya] ist eine Ersatzleistung für entschuldigt
verpasstes Fasten [saum]
im Monat Ramadan
zu verstehen,
falls das
Nachholfasten für einen
Fastentag des
Monats Ramadan im Zeitraum bis zum
Monat
Ramadan des darauf folgenden Jahres nicht zu erfüllen ist.
Dieses kann z.B. der Fall sein, weil eine stillende Mutter
den Milchfluss nicht gefährden will oder z.B. aufgrund von
Altersschwäche, die absehbar nicht mehr kuriert werden wird.
Als betroffene Personen, für eine Fastenersatzleistung obligatorisch
wird gelten:
 | Ältere Menschen, für die das Fasten [saum]
eine zu große Belastung darstellt. |
 | Menschen, für die das längere Ausbleiben von
Nahrungszufuhr oder Flüssigkeitszufuhr eine zu große
Belastung darstellt. |
 | Kranke, bei denen eine Besserung in absehbarer Zeit
nicht realistisch ist,
so dass man das Fasten [saum]
vor Ablauf eines Jahres nachholen könnte. |
 | Schwangere, die befürchten, dass das Fasten [saum]
dem noch Ungeborenen schaden könnte. Siehe:
Fasten der Schwangeren. |
 | Milch Nährende, die befürchten, dass der Milchfluss
durch das Fasten [saum]
relevant vermindert wird, siehe:
Fasten der Stillenden |
Die Fastenersatzleistung ist die Speisung eines Fastenden bzw.
Entrichtung der Zahlung einer Summe, die hinreichend ist, ein
Fastenbrechen [iftar]
in dem Niveau zu gewährleisten, in dem man selbst das
Fastenbrechen
durchgeführt hätte. Man speist also ersatzweise einen Fastenden bzw.
übernimmt die Kosten seiner Speise für den
Monat
Ramadan im Niveau des eigenen Lebensunterhalts. |
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