.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.Das feuchte Überstreichen ist die abschließende Handlung
bei der
rituellen
Waschung [wudhu].
Nach Waschung von Gesicht und Händen
gemäß festgelegtem Ritus erfolgt das feuchte Überstreichen [mash] mit den noch
feuchten Fingerspitzen der rechten Hand über den Kopf (siehe
Bild 5), dann den Rücken des
rechten Fußes, beginnend bei der großen Zehe bis hinauf zum
inneren Fußgelenkknöchel (6), und mit den noch feuchten
Fingerspitzen der linken Hand über den linken Fuß (7). Sollte
die bestehende Feuchtigkeit der Finger nicht hinreichend sein,
um Kopf oder Füße zu benetzen "holt" man sich Feuchtigkeit von
den nassen Körperteilen.

Das feuchte Überstreichen der Füße ist der Hauptunterschied bei der
rituellen Waschung [wudhu]
zwischen
Sunniten und
Schiiten, denn
Sunniten führen auch bei den
Füßen eine Waschung durch. Dieser geringfügige Unterschied ist
auf das unterschiedliche Verständnis des
Verses 5:6 im
Heiligen Qur'an
zurückzuführen, in dem es heißt: "O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch zum
Gebet hinstellt, so wascht (vorher) euer Gesicht und eure Hände bis zu den
Ellbogen und streicht euch über den Kopf, und eure Füße bis zu den Knöcheln.
...". Ergänzende
Überlieferungen
bei Sunniten, die
von Schiiten nicht
akzeptiert werden, führen zu eine Uminterpretation des letzten Teils, welches in
zahlreiche
Qur'an-Übersetzungen ins Deutsche bereits eingebaut wurden.
Die Stelle zum
feuchten Überstreichen muss vor dem feuchten Überstreichen
trocken sein, damit die Wirkung des feuchten Überstreichens
vom streichenden Körperteil auf das Gestrichene übergeht und
nicht umgekehrt.
Das feuchte Überstreichen des Kopfes muss
die Kopfhaut benetzen, so dass ein feuchtes Überstreichen über
eine Perücke nicht zulässig ist. Obwohl i.d.R. dafür die
rechte Hand verwendet wird, ist dieses keine Pflicht und kann
gemäß
Imam Chamene'i auch mit
der linken Hand durchgeführt werden. Und als Vorsichtsmaßnahme
ist gemäß
Imam Chamene'i das
feuchte Überstreichen des Kopfes von hinten nach vorne
durchzuführen, das heißt, vom hinteren bzw. oberen
Scheitelpunkt des Kopfes in Richtung der Stirn, obwohl das
Umgekehrte von ihm auch als einwandfrei gewertet wird. Das
feuchte Überstreichen bezieht sich auf die Kopfhaut, eine
mögliche Benetzung der Haare ist nicht maßgebend.
Der Fuß wird von den Zehenspitzen bis bis zum Fußgelenk
(innerer Knöchel) am Kopf des Sprungbeins feucht überstrichen,
und vorsichtshalber erfolgt das feuchte Überstreichen bis zum
Fußgelenk (äußerer Knöchel). Ein feuchtes Überstreichen über
Strümpfe gilt bei der
Schia
als ungültig. Hingegen gibt es bei
Sunniten, die normalerweise ihre Füße waschen, statt sie
feucht zu überstreichen,
Überstreichfüßlinge, die ein
Überstreichen der Füßlinge unter bestimmten Umständen
ermöglicht.
Ist aus medizinischen Gründen allerdings ein Ausziehen von
orthopädischen Schuhen oder die Abnahme von Perücken oder
anderer Gegenstände, die das feuchte Überstreichen der Haut
verhindern, unmöglich bzw. zu aufwendig, dann gibt es je nach
Vorbild der
Nachahmung Sonderregelungen.
Das feuchte Überstreichen symbolisiert die Übertragung
einer spirituellen Reinigung auf den Menschen von Kopf bis Fuß
vergleichbar der Übertragung von
ritueller Unreinheit [nadschasah],
die ebenfalls nur feucht erfolgen kann.