Einweg-Gebetskappe
  Gebetskappe für den einmaligen Gebrauch

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Die "Gebetskappe für den einmaligen Gebrauch" ist ein im Jahr 2015 beim Deutschen Patentamt angemeldetes Patent.

Das Patent, das unter den Anmeldenummer DE 202015003409 registriert worden ist, wurde von Ertan Durmaz aus Garbsen am 12.05.2015 angemeldet und vom Deutschen Patentamt am 27.08.2015 veröffentlicht.

Bei der beschriebenen Erfindung handelt es sich um eine Gebetskappe zum einmaligen Gebrauch, deren Besonderheit darin bestehen soll, aus einem Deckteil aus Vliesstoff und einem Seitenteil aus Vliesstoff zu bestehen. Sie soll als praktisch einsetzbares Produkt für Moscheen, Gebetsräume und jegliche für die Verrichtung des rituellen islamischen Gebets geeignete Umgebung entwickelt worden sein. Allerdings ist die Umsetzung in Deutschland nicht bekannt.

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