Gerechte Person
  gerechte Person, Gerechter [adil]

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Der Begriff "gerechte Person" ist ein Rechtsbegriff aus dem islamischen Recht [scharia] der zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Person im rechtlichen Sinn von Bedeutung ist und hängt mit der Gerechtigkeit zusammen.

Als "gerecht" [adil] bzw. unbescholten unter Menschen gilt gemäß Schia ein Mensch, der die religiöse Verpflichtung [wadschib] erfüllt, nicht öffentlich Sünden begeht und auf Verpöntem [makruh] nicht besteht. Nicht-öffentliche Schwächen eines Menschen sind für seine öffentliche Beurteilung im Islam irrelevant. Ist jemand allerdings nicht gerecht, dann ist er gemäß islamischer Definition ein Frevler [fasiq].

Imam Chamene'i beantwortete die Frage nach der Definition von Gerechtigkeit bzw. Wahrhaftigkeit des Menschen folgendermaßen: "Es ist der innere Zustand, welcher die unaufhörliche Bindung an die Frömmigkeit bewirkt, welches das Begehen von religionsgesetzlich Verbotenem verhindert. Und es genügt zur Feststellung davon das gute Äußere, welches die Annahme von deren Qualität offen legt." (Nr. 573 in Adschwiwat-ul-istiftaat Band 1). Dabei gilt nicht ein lange zurückliegender Zustand des Betroffenen sondern die aktuelle Bewertung. Während die Gerechtigkeit z.B. beim Vorbeter neben den anderen spezifischen Voraussetzungen hinreichend ist, genügt diese Voraussetzung beim Vorbild der Nachahmung nicht. Dazu heißt es: "Im Hinblick auf die Sensibilität und Wichtigkeit der Stellung der Vorbildfunktion ist es eine Bedingung als vorsichtshalber Pflicht beim Vorbild der Nachahmung , zusätzlich zur Wahrhaftigkeit, dass er sein tyrannisches Ego beherrscht und weltliche Dinge nicht begehrt" (Nr. 12 in Adschwiwat-ul-istiftaat Band 1).

Bei Schiiten darf nur eine gerechte Person Vorbeter für andere sein, wohingegen diese Sunniten diese Voraussetzung für den Vorbeter nicht besteht.

Gerechte Personen spiele u.a. beim Erhalt von religiösen Rechtsurteilen eine bedeutsame Rolle und es ist eine der Vorbildsbedingungen.

Unter Umständen können auch Anhänger der Buchreligionen als gerechte Personen eingestuft werden, wenn sie die Regeln ihrer Religion einhalten. Allerdings hat das ggf. nur auf die Nachrichtenübermittlung im allgemeinen Sinn Bedeutung, da alle andere Aspekte des Rechtsbegriffs innerislamische Aspekte betreffen.

Der wahre "Gerechte" ist einzig und allein ALLAH, so dass obige Beschreibung nur als Rechtsbegriff im Zusammenhang mit Menschen zu verstehen ist.

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