Gnadenbrief
  Gnadenbrief Ali ben Abu Taleb's an das armenische Volk

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Der "Gnadenbrief Ali ben Abu Taleb's an das armenische Volk" ist ein Text, den Georg Adolf Erman ins Deutsche übertragen hat, wobei die Quelle des Textes unklar ist.

Möglicherweise handelt es sich bei dem Text um eine durch mehrere Übersetzungen veränderte Version des Abkommen zwischen Imam Ali (a.) und Christen.

Georg Adolf Erman schreibt 1953 selbst über die Herkunft des Textes:

"Ein in Tiflis ansäsiger armenischer Kaufmann, Schirmasan, der vor einigen Jahren eine Reise nach Persien machte, erfuhr dort, dass man in einer Moschee zu Ardebil noch das Original eines Gnadenbriefs besitze, der von Ali, dem vierten Kalifen und Schwiegersohn Mohammed’s, dem armenischen Volke verliehen vorden. Wie Schirmasan berichtet, kostet es ihm viele Mühe, eine Copie desselben zu erhalten, wovon wir die Übersetzung folgen lassen. Die Urkunde selbst ist in kufischen Buschstaben, im Monat Safar des vierzigsten Jahres der Hedjra, in der Wüste Charaswal (?) geschrieben, und zwar von einem gewissen Haschan, Sohn Ataba’s, Sohn Walal’s, auf Befehl Ali’s, des Sohnes Abu-Taleb’s “des Hauptes der Tapferen, des Heiligen der Heiligen und Löwen Gottes” etc."

GNADENBRIEF ALI BEN ABU TALEB’S AN DAS ARMENISCHE VOLK

“Im Namen Gottes, des Wohlthäters und Beschützers! Möge seine Gnade ewig über uns walten!

Dank und Segen dem Schöpfer der Welt und gebührende Verehrung unserem grossen Propheten, dem tugendhaften Mohammed und seinem heiligen Hause!

Einige ehrenwerthe, durch ihre Aufklärung und ihren hohen Rang bekannte Personen der armenischen Nation, als: Jakob Seid, Abdmiuch und der Sohn Sagan’s, der Geistliche Abraham, der Bischof Jesaias und Andere, vierzig an der Zahl, die einem von uns nach den Festungen und an die Gränze abgesandten Manne ihre Mitwirkung und Wohlthaten zu Theile werden liessen, haben uns um die Ausstellung dieses Gnadenbriefs gebeten. In Erwägung dessen befehlen wir in ihrer Gegenwart, sowohl in unserem Namen, als in dem aller Nachfolger des Islam, von Osten bis Westen, allen denen, die sich unter unserem Schutze befinden: So lange ich lebe und nach meinem Tode, so lang der Islam bestehen wird, sind alle Könige, gebietende Fürsten und Gewalten verpflichtet, diese unsere Verordnung heilig zu halten. So lange das Meer seine Feuchtigkeit bewahrt, der Regen vom Himmel fällt, die Erde Gewächse hervorbringt, die Sterne leuchten und die Sonne wärmt, möge Niemand es wagen, mein Gebot durch Hinzufügung, oder Verminderung, oder Änderung zu verletzen oder dessen Sinn zu verstümmeln. Wer etwas hinzufügt, der verdoppelt seine Strafe und verringert unsre Gnade, und wer etwas an unsrer Verordnung ändert, wird für einem Übelgesinnten, einen Übertreter des göttlichen Gebotes, einen treulosen Unterthan erkannt werden und den Zorn Gottes auf sich laden.

Sinntemal diese Verordnung auf die Bitte Seid’s, des Bischofs und anderer vornehmen Bürger, deren Namen oben angegeben sind, zu Gunsten aller unter unserem Schutze befindlicher Christen erlassen worden, so möge kraft derselben immerwährender Friede und Freudschaft zwischen Christen und Muselmännern eintreten! Ich wünsche dieses, und werde unverbrüchlich an meiner Verordnung festhalten, so lange ich Christen unter meinem Schutze befinden, ohne die Religion meiner übrigen Unterthanen zu missachten. Die ihrem Glauben treuen Christen aber sollen gleich sein den Muselmännern und Rechtgläubigen.

Solchergestalt gebe ich, auf die Bitte der Christen und in der Rathsversammlung der muselmännischen Häupter und meiner vornehmsten Würdenträger, diese Verordnun, und moge sie sowohl von ihnen als ihren Nachkommen treu erfüllt werden!

Wenn aber einer von den Königen oder regierenden Fürsten die Armenier bedrücken sollte, so mögen sie ihren Bedrängern gegenwärtigen Freibrief vor zeigen. Die Könige und die Muselmänner sind verpflichtet, Alles unserer Verordnung gemäss auszuführen; in allen ihren Handlungen müssen sich dieselben nach unserm Willen richten, sich auf jede Art bemühen, die geringste Uneinigkeit beizulegen, die Christen weder drücken, noch sie verachten; denn es ist mein Wunsch, dass keine Zwietracht herrschen zwischen den Christen und meinem mächtigen und berühmten Volke. Wenn nun jemand das verletzt, was ich zu Gunsten der meiner Barmherzigkeit gewürdigten Christen geschrieben habe, so wird er an der Nichtfüllung des göttlichen Willens Schuld sein, der es mir eingab, den Christen wohlzuthun, sie von aller Verfolgung und allem Druck zu befreien. Mit dieser Absicht verleihe ich ihnen gegenwärtigen Freibrief, in welchem auf die Bitte der Christen und mir nahe stehender Personen, ich das Versprechen ertheilen im Namen Gottes, des Propheten und aller Heiligen, vom ersten bis zum letzten, den göttlichen, durch einen Engel und den heiligen Propheten zu uns gelangten Gebote zufolge, welches die Ehrfurcht vor den Geschzen, die Erfüllung der Pflichten und die unverbrüchliche Heilighaltun dieser von Gott inspririrten Verordnung bezweckt, --den mir unterhänigen, zu meinem Volke gehörigen Christen wohlzuthun und sie von allem Unrecht und Druck zu befreinen; wofür sowohl mir, als meinem über die ganze Welt zerstreutem Volke die Belohnung nicht fehlen wird. Den Fürsten befehle ich, von den Christen nach meiner Verordnung Tribut zu erheben, sie weder zu beleidigen, noch zu verfolgen, sie nicht zu nöthigen, ihre Lebensweise zu ändern, weder den Mönch, noch den Christen (sic), noch den Einsiedler; den Predigern die Verbreitung ihres Glaubens nicht zu verbieten, die christlichen Dörfer und Wohnungen nicht zu verwüsten, sie ihres Eigentums nicht zu berauben und ihnen die Errichtung von Glockenthürmen bei ihren Kirchen nicht zu untersagen.

Wer diese meine Anordnung oder meinen Befehl verletzt, der verletzt auch das göttliche Gebot und macht sich der ewigen Strafe würdig. Ein König, oder wer er auch sein mag, darf nicht nur die Christen nicht mit Gewalt zum muselmännischen Glauben bekehren, sondern auch nicht sich mit ihnen in religiöse Streitigkeiten einlassen; Alle aber sind verbunden, friedlich mit ihnen zu leben und im Falle der Noth sie zu vertheidigen , ihnen Schutz zu gewähren und, wo sie sich immer niederlassen, sie vor allem Unglück zu behüten, das ihnen möglicherweise widerfahren könnte.

Sollten die Armenier zum Bau ihrer Kirchen und Klöster oder zur besseren Errichtung ihrer Städte und Häuser Hilfe verlangen, so ist es die Pflicht der Muselmänner, sie zu enterstützen, ihnen einen Theil ihres Vermögens als Almosen zu schenken, ohne denselben zurückzufordern, und ihnen in allen Unternehmungen mit gutem Rath beizustehen, denn solches ist Gott und seinem Propheten wohlgefällig.

Wer dieses Gebot verletzt oder antastet, der wird als Ungläubiger und Verräther an dem Propheten erkannt werden, dessen Schutz verwirken, und der Prophet wird den Schuldigen bestrafen.

Mit einem Wort, wer diesem Erlass nicht Folge leistet, der ist ungehorsam gegen dien Willen den Heiligen der Heiligen Ali, Sohns des ruhmreihen Abu-Taleb, dessen Befehle die Muselmänner zu erfüllen verpflichtet sind, indem sie leutselig Allen Güte und Barmherzigkeit erzeigen, so lange die Erde steht und bis zum Ende der Welt, dem Namen die Schöpfers zum Ruhm”

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