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Gottesdiensttafeln oder Gottesdiensthinweisschilder sind
Schilder am Ortseingang in Deutschland, die über Kirchen,
Religionsgemeinschaften sowie die jeweiligen
Gottesdienstzeiten im Ort informieren.
Die amtliche beziehungsweise verkehrsrechtliche Bezeichnung
ist: Hinweisschilder auf Gottesdienste. Darauf stehen
typischerweise die Kirchen sowie deren Gottesdienstzeiten.
Daher wird Umgangssprachlich auch „Kirchenschilder am
Ortseingang“ gesagt.
Das wohl bundesweit erstes Schild einer Gottesdiensttafel
bezüglich einer Moschee wurde im Juli 2026 in Penzberg in
Zusammenarbeit mit der
Penzberg Moschee aufgestellt. Neben den Zeiten der
katholischen und der evangelischen Kirche steht dort seither
auch die Zeit des
Freitagsgebets [salat-ul-dschuma] in der
Moschee (Winter 12:30, Sommer 13:30).
Ursprünglich
waren die Schilder an den Ortseingängen auf gesetzlicher
Grundlage von 1960 n.Chr. katholischen und evangelischen
Kirchen vorbehalten. Seit einer Richtlinie des
Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 2008 dürfen auch
andere Religionsgemeinschaften berücksichtigt werde. Penzberg
ist 18 Jahre nach der Freigabe wohl die erste Kommune mit
einer Gottesdiensttafel, auf der auch eine
Moschee abgebildet ist. Die Initiative dazu sei beim
regelmäßigen Austausch zwischen Bürgermeister, Kirchen und
islamischer Gemeinde entstanden