Handel
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Bild: Foto in einem Gewürzbazar in Istanbul 2006

.Bücher zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.

Der Begriff Handel jeglichen Austausch von Waren und Dienstleistungen, unabhängig davon, ob mit oder ohne eigene Produktion.

Der Handel liefert die Grundlage der islamischen Wirtschaftsordnung. Genau wie die Wirtschaft als Ganzes, darf auch der Teilbereich des Handels kein Selbstzweck sein, sondern dient dazu, den Lebensbedarf des Händlers und seiner Familie sowie der Gesellschaft sicher zu stellen. Da der Islam ein auf Wucherzins [riba] aufbauendes Wirtschaftssystem ablehnt, darf ein Handel bis auf Ausnahmen ebenfalls nicht damit belastet sein.

Die Handelsregeln sowie die ethischen Regeln bezüglich des Handels im Islam sind umfassend und werden in religiösen Regelwerken [risala] aufgelistet, aus denen hier einige Auszüge wiedergegeben werden (sinngemäß aus "Antworten auf Rechtsfragen" [adschwibat-ul-istiftsaa't], Band 2, von Imam Chamene'i).

Täuschung, Betrug und die Übermittlung nicht zutreffender Informationen im Vorfeld des Handels sind strengstens verboten, auch im Bereich der Werbung, wie auch der Handel mit islamisch Verbotenem z.B. Alkohol zu Genusszecken.

Handel unterliegt religionsrechtlichen Abgaben wie Zakat und Fünftelabgabe [chums]. Der Islam lehnt die Mehrung des Reichtums nicht ab, solange das Anhäufen des Eigentums durch religionsrechtliche Mittel erfolgt bei Einhaltung der Entrichtung aller Abgaben, die mit dem Eigentum zusammenhängen, und solange die Investition des Eigentums ausschließlich mit religionsrechtlich erlaubten Mitteln erfolgt und zum Vorteil des Islam und der Muslime ist. Grundsätzlich aber legt der Islam großen Wert auf hohe moralische Werte auch im Wirtschaftsbereich.

Prophet Muhammad (s.) sagte:

احب الله تعالی عبدا سمحا اذا باع و سمحا اذا اشتری و سمحا اذا قضی و سمحا اذا اقتضی

„Allah liebt nicht den Diener, der beim Kaufen, beim Verkaufen und beim Erhalt (bzw. Ausleihen) nachlässig ist“ (Nahdsch-ul-Fasaha, Seite 15, Hadith 85).

Weitere spezielle Regeln betreffen den Verkauf und umfassen zahlreiche Regelungen, die zumeist daran gekoppelt sind, Wucher jeglicher Art zu verhindern.

In der Präambel der Verfassung der Islamischen Republik Iran wird die Wirtschaft als ein Mittel, nicht aber als Ziel beschrieben.

Links zum Thema

bullet "Antworten auf Rechtsfragen" [adschwibat-ul-istiftsaa't], zweiter Teil, Die Handlungen (Abschnitt I) mit den Kapiteln: Horten und Verschwendung, Anstandsregeln des Handels, Kapitel des Verkaufs u.v.a.m.

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