.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Handschlagzwang in der Schweiz gilt ein Verordnung der
Schweizer Schulbehörde vom 25.5.2016, bei der Schüler bei
Strafandrohung dazu gezwungen werden, dem Lehrer anderen
Geschlechts den Handschlag nicht zu verweigern.
Die Vorgehensweise der Schweizer Behörden gilt als eines
der skurrilsten und absurdesten Vorstöße der
Westlichen Welt gegenüber dem
Islam
und den
Muslimen.
Hintergrund war das Verweigern des Handschlags durch zwei
Schüler an einer Therwiler Schule gegenüber ihrer Lehrerin,
die keine
Mahram-Verwandte war. Die Schule hatte ihnen daraufhin
eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die zu heftigen
Disskussionen im Land geführt haben. Daraufhin hat die
Schulbehörde des Kantons Basel-Land die Genehmigung aufgehoben
und Droht mit einem Bußgeld von 5000 SF, falls die Schüler den
Handschlag verweigern. Der bereits in der Bearbeitung
befindliche Einbürgerungsantrag der Eltern wurde eingefroren.
Gemäß dem behördlichen Urteil falle zwar das Verweigern des
Händedrucks gegenüber nicht
Mahram-Verwandten zwar in den Schutzbereich der Glaubens-
und Gewissensfreiheit. Doch die Pflicht zum Händedruck sei
dennoch zulässig, weil "der muslimische Glauben nicht in
seinen zentralen Teilen berührt" werde, wenn der
Handschlag verlangt werde. "Der Händedruck kann durch eine
Lehrperson folglich eingefordert werden."
Begründet wurde das Obligatorium zum Handschlag auch mit
der so genannten Integration: "Dies gilt sicherlich noch
vermehrt aufgrund der jüngsten Terrorereignisse in Europa.
Integration verlangt, dass die Stellung der Frau in der
hiesigen Gesellschaft anerkannt wird."
Mitverantwortlich für diese Maßnahme war auch Justizministerin
Simonetta Sommaruga, die sich heftig für eine
Berührungspflicht eingesetzt hat. Zuvor hatte es auch in
anderen europäischen Ländern Diskussionen zum Thema gegeben,
aber in keinem Land ist man so weit gegangen wie in der
Schweiz.