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Der Ausdruck "Harem" ist die lateinisierte Form des arabischen
verboten [haram] und bedeutet in seiner deutschen
Verwendung so viel wie "Tabu" und bezeichnet einen
abgeschlossenen Bereich eines Wohnhauses, Palastes oder
Gebäudekomplexes.
Eigentlich soll mit dem "Tabu" lediglich
zum Ausdruck kommen, dass jener geweihte Gebäudebereich für
eine bestimmte Gruppe von
Menschen bzw.
Menschen, die in einen bestimmten geweihten Zustand nicht
eingetreten sind, nicht zugänglich ist.
So heißt z.B. die
Moschee um die
Kaaba
auch
Geweihte bzw. Haram Moschee [masdschid-ul-haram]. Und der
Innenbereich der Mausoleen der
Ahl-ul-Bait (a.) gelten als deren "Haram".
In der
Westlichen Welt ist zumeist nur ein pervertierter
Missbrauch jenes Begriffes bekannt, bei dem bis zu 100 Frauen
eines
Sultans in einem abgeschlossenen Bereich seines Palastes
lebten und nur für ihn "zugänglich" waren. Die Frauen standen
in der Regel unter der Aufsicht der Sultansmutter. Der Harem
wurde zudem bewacht von einer Gruppe von Eunuchen. Im
Topkapi Palast gab es über 300 Räume, die für den Harem
reserviert waren.