Heimat
Heimat

Aussprache: watan
arabisch:
وطن
persisch:
خانه
englisch: homeland

Bild: Die Kaaba in Mekka ist Heimat aller Muslime

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Heimat ist zunächst der Ort, an dem sich ein Mensch zuhause fühlt. Der Begriff Heimat ist allerdings im islamischen Recht verankert und hat unmittelbare Auswirkungen auf manche religiöse Riten, wie das Ritualgebet und das Fasten.

Als erste Heimat eines Menschen gilt zunächst die Heimat der Eltern. Später wird zur Heimat der Ort, an dem man eine bestimmte Mindestfrist häuslich niedergelassen verblieben ist. Während manche Vorbilder der Nachahmung dafür eine definierte Zeitangabe machen (z.B. 6 Monate), beschreibt Imam Chamene'i Heimat als den Ort, der nur dann als religionsrechtliche Heimat angesehen werden kann, wenn die Absicht besteht, dort dauerhaft zu bleiben und zudem eine Weile mit dieser Absicht dort zu wohnen, erfüllt wurde, wobei er die Zeit nicht explizit festlegt. Besteht solch eine Absicht nicht, aber lebt man so lange an einem Ort, dass man als Einheimischer des Ortes bei den übrigen Einheimischen dieses Ortes angesehen wird wird es auch zur Heimat. (vgl. Antworten auf Rechtsfragen [adschwibat-ul-istiftsaa't] Band I, Frage 699). Es ist möglich mehrere Heimaten zu haben.

An seinem Heimatort betet der Muslim sein Ritualgebet vollständig und fastet im Monat Ramadan. Befindet er sich nicht in seiner Heimat gelten die Regeln der Reise.

Es gibt allerdings einen Ort, in dem kein Muslim auf Reisen ist, selbst wenn der Ort noch so weit von seiner Heimat entfernt ist, denn es ist die Heimat aller Muslime: Mekka.

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