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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Horizont beschreibt im
islamischen Recht [scharia] eine Grenzlinie auf der Erde,
die nach der
Neumondsichtung maßgebend dafür ist, für welche Orte jene
Sichtung Gültigkeit bei der Festlegung der Monate im
Mondkalender besitzt.
Anders als der Horizont, der
Grenzlinie zwischen der sichtbaren Erde und dem Himmel
beschreibt, ist der Horizont eines Ortes, der für die
Neumondsichtung relevant ist, nicht so klar definiert.
Jahrhunderte lang hat man sich mit der Definition des
Längengrades begnügt, da der Informationsaustausch ohnehin nur
eine geringe Wegstrecke kurzfristige erreichbar war. So galt
einstmals, dass falls an einem Ort die
Neumondsichtung erfolgt ist, diese relevant war für alle
westlich gelegenen Orte.
In der Zeit des globalen Informationsaustausches innerhalb
von Sekunden war obige Definition nicht mehr hinreichend.
Daher griffen hier neue Definitionen des Horizonts, welche die
Sichtbarkeitsparabel der
Neumondsichel [hilal] berücksichtigt, wie am
beispielhaften Bild für den 21.9.2009 (29.
Schaban
1430) zu erkennen. Demnach wäre eine Sichtung an einem Ort
nicht relevant für alle Orte im Westen sondern lediglich für
Orte, die sich innerhalb einer definierten Parabel befinden,
die abhängig ist von der Stellung des
Mondes
zur Erde.
