.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Kadaver ist der Körper eines verendeten Warmblüters, welches nicht durch
Schächtung
getötet wurde.
Im
islamischen Sinn wird unter Kadaver sowohl der Körper eines natürlichen Todes
gestorbenen Warmblütlers als auch derjenige eines zu Tode gestürzten, ertrunkenen, erschlagenen,
vergifteten, verhungerten usw. Warmblütlers verstanden. Siehe dazu u.a. im
Heiligen Qur'an 5:4 und 6:146.
Die toten Körperteile von Nichtwarmblütern hingegen gelten nicht als
rituell
unrein.
Kadaver gilt als eines der
Ursächliche Unreinheiten. Daher ist jeglicher Verzehr eines
solchen Fleisches für einen
Muslim verboten,
außer im Ausnahmefall des sonstigen eigenen Verhungerns.
Das Fleisch jeglichen Kadavers gilt als
rituelle
unrein. Hingegen gelten die "unbeseelten" Teile des Körpers, wie Wolle,
Fell (nicht aber das Leder), Hörner und Knochen auch des Kadavers als
rituelle rein,
außer es handelt sich um ein Tier, das selbst
ursächliche Unreinheit ist. Besondere Regeln gibt es für
Lab.