Kadaver
  Kadaver [mayyit]

Aussprache:
arabisch:
persisch:
englisch: carcass

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Kadaver ist der Körper eines verendeten Warmblüters, welches nicht durch Schächtung getötet wurde.

Im islamischen Sinn wird unter Kadaver sowohl der Körper eines natürlichen Todes gestorbenen Warmblütlers als auch derjenige eines zu Tode gestürzten, ertrunkenen, erschlagenen, vergifteten, verhungerten usw. Warmblütlers verstanden. Siehe dazu u.a. im Heiligen Qur'an 5:4 und 6:146. Die toten Körperteile von Nichtwarmblütern hingegen gelten nicht als rituell unrein.

Kadaver gilt als eines der Ursächliche Unreinheiten. Daher ist jeglicher Verzehr eines solchen Fleisches für einen Muslim verboten, außer im Ausnahmefall des sonstigen eigenen Verhungerns.

Das Fleisch jeglichen Kadavers gilt als rituelle unrein. Hingegen gelten die "unbeseelten" Teile des Körpers, wie Wolle, Fell (nicht aber das Leder), Hörner und Knochen auch des Kadavers als rituelle rein, außer es handelt sich um ein Tier, das selbst ursächliche Unreinheit ist. Besondere Regeln gibt es für Lab.

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