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zu Gesundheit im Islam finden Sie im Verlag Eslamica.
Karmin (echtes Karmin, Cochenille, Koschenille, auch Karmesin)
ist ein aus der Koschenilleschildlaus gewonnener roter
Farbstoff.
Der Hauptbestandteil des Karmin ist die Karminsäure. In der
Regel wird der Begriff für alle aus Schildläusen gewonnenen
Farbstoffe verwendet. Dazu gehören die ähnlichen Stoffe Kermes
(unechtes Karmin), das aus Schildläusen aus dem Mittelmeerraum
gewonnen wird, der Färberlack aus der indischen
Lackschildlaus, der Polnische Cochenille (auch Wurzelkermes
oder Johannisblut) aus der Polnischen Karminschildlaus
Porphyrophora polonica und die Armenischen Cochenille aus der
Schildlaus Porphyrophora hameli.
Die Gewinnung der Farbe war bereits 2 Jh. vor Chr. bekannt
und ist nach Europa über den
Orient
gekommen (nach anderen über Amerika).
Der Farbstoff wird aus trächtigen weiblichen Schildläusen
gewonnen. Zur Gewinnung der Farbe werden die Läuse mit Essig
gewaschen und getrocknet, dann werden sie in Wasser unter
Zusatz von etwas Schwefelsäure ausgekocht. Zur Verlackung als
Aluminium- oder Calcium-Salz wird die Karminsäure anschließend
unter Anwendung von Alaun und etwas Kalk ausgefällt,
ausgewaschen und getrocknet. Nach der Verkollerung kann das
Karmin als Pigment verwendet werden.
In Deutschland wurde „Carminsäure“ durch die
Farbstoff-Verordnung ab 1959 für die Verwendung in
Lebensmitteln zugelassen. Da der Farbstoff auch als
Lebensmittelfarbstoff verwendet wird, wurde intensiv die Frage
diskutiert, ob der Stoff
erlaubt [halal] ist. Da der Stoff nicht zu den
Ursächlichen Unreinheiten gehört, sind bei Analyse des
Herstellungsprozesse die meisten Theologen zu dem Schluss
gekommen, dass er
erlaubt [halal] sei, da selbst wenn die Speise des
Ausgangsinsektes nicht erlaubt ist, die mehrfache
Umwandlung [istihala] zu einem reinen Produkt geführt
habe. Dennoch akzeptieren Halal-Zertifizierer diesen Rohstoff
nur mit
Halal-Zertifikat.
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, die am 20. Januar
2009 in Kraft trat, ist die Verwendung von „Echtem Karmin“ als
Lebensmittelzusatzstoff E 120 im ganzen EWR einheitlich
geregelt.
Der Begriff Karmesin selbst entstammt dem arabischen qirmiz,
was „Kermeswurm, Schildlaus“ heißt und auch "rot" und ist
somit ein
Arabisches
Lehnwort im Deutschen.