.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Das Darlehen ist im
Islam
ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Darlehensgeber
verpflichtet wird, dem Darlehensnehmer einen bestimmten
Geldbetrag oder vereinbarte Güter zur Verfügung zu
stellen. Der Darlehensnehmer wird verpflichtet, bei
vereinbarter Fälligkeit den Betrag bzw. die Güter gleicher
Art, Güte und Menge zurück zu erstatten.
Im Gegensatz zum Darlehen versteht man in der
nichtmuslimischen Welt meist unter Kredit eine
Verbindlichkeit, die nach ihrem Entstehen nicht nur getilgt,
sondern unter bestimmten Umständen auch erhöht werden kann und
immer an
Zinsen bzw. Wucherzins [riba] gekoppelt ist. Im
Islam
gilt allerdings ein Verbot für
Wucherzins [riba]. Daher werden die Begriffe Darlehen und
Kredit im
Islam
synonym verwendet bzw. Kredit ausgeschlossen.
Das Gewähren von Darlehen gilt im
Islam
als ehrenvoller Verdienst für denjenigen, der dazu in der Lage
ist. Idealerweise kümmert er sich dabei auch darum, dass der
Darlehensnehmer eine reelle Chance erhält, es zurück zu
erstatten. Es wird sehr
empfohlen, Darlehensverträge schriftlich in Anwesenheit von
Zeugen abzuschließen.
Nach Meinung einiger
Gelehrter ist es im Notfall erlaubt, Kredite aufzunehmen. Wann ein solcher Notfall aber
vorliegt, muss im Einzelfall entschieden werden.