Leichenparfümierung
  Leichenparfümierung

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Die Leichenparfümierung ist die zweite der fünf Riten der Leichnamsbehandlung.

Die Leichenparfümierung ist bei den schiitischen Muslimen Pflicht. Sie erfolgt nach der rituellen Vollkörperreinigung des Verstorbenen durch das Auftragen von frischen wohlriechenden Kampfer auf die sieben Niederwerfungsglieder.

Lediglich der Leichnam eines Verstorbenen, der im Weihezustand [ihram] gestorben ist, wird nicht parfümiert. Im Anschluss erfolgt die Leicheneinkleidung mit dem Leichentuch.

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