Leichenwäscher
  Leichenwäscher

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Als Leichenwäscher gilt die Person, welche die rituelle Vollkörperreinigung des Verstorbenen durchführt. Im Deutschen wird die Person auch "Heimbürge" genannt.

Da die rituelle Vollkörperreinigung des Verstorbenen eine kollektive Verpflichtung [wadschib-ul-kafai] der Muslime ist, sind alle Muslime befreit, wenn ein Leichenwäscher die Aufgabe erfüllt, aber alle schuldig, falls niemand es erfüllt.

Leichenwäscher kann jeder Muslim sein, der einige Voraussetzungen erfüllt:

bulletEr muss ein Muslim sein. Bei einem Verstorbenen der dschafaritischen Rechtsschule muss er zudem die Zwölf Imame (a.) akzeptieren.
bulletEr muss religiöse Reife erlangt haben
bulletEr muss bei Verstand sein
bulletEr muss die Regeln der rituellen Vollkörperreinigung des Verstorbenen kennen
bulletBei einem Leichnam eines Mannes muss er ein Mann sein, bei einem Leichnam einer Frau muss sie eine Frau sein, Ausnahme ist hier der Ehepartner.

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