Nachahmer
  Nachahmer [muqallid]

Aussprache: muqallid
arabisch: المُقَلِّد
persisch:
مقلِّد
englisch: Follower

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Nachahmer ist jemand, der die Nachahmung [taqlid] als Rechtsfindungsmethode praktiziert.

Ein praktizierender Muslim ist entweder selbst derart ausgebildet, dass er hinsichtlich der Feinheiten der Zweige der Religion [furu'ad-din] selbständige Rechtsfindung [idschtihad] ausüben kann oder praktiziert die Vorsichtsentscheidung [ihtiyat], oder aber er schließt sich einem geeigneten Vorbild der Nachahmung seiner Wahl an und ahmt ihn nach, ist also ein Nachahmer.

Die Auswahl des eigenen Vorbildes der Nachahmung erfolgt nach den Vorbildsauswahlbedingungen. Die Nachahmung [taqlid] erfolgt gemäß den Nachahmungsmethoden und ist beschränkt auf die Zweige der Religion. Den Stamm der Religion [usul-ad-din] bzw. die unabdingbaren Glaubensgrundlagen muss jeder selbst verinnerlichen und darf diese nicht nachahmen.

Die religiöse Verpflichtung [wadschib] zur Nachahmung [taqlid] beginnt mit der Erfüllung der Nachahmungsvoraussetzungen. Eine korrekte Nachahmung [taqlid] setzt voraus, dass der Nachahmer [muqallid] die Methode zum Erhalt von Rechtsurteilen kennt.

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