Rechtsgelehrter
  Rechtsgelehrter [mudschtahid]

Aussprache: mudschtahid
arabisch:
مجتهد
persisch:
مجتهد
englisch: Scholar of law

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Ein Rechtsgelehrter ist ein Gelehrter [faqih], der zur selbständigen Rechtsfindung [idschtihad] und damit zur Anwendung des islamischen Rechts [scharia] auf aktuelle Situationen befähigt ist.

Seine Rechtsurteile müssen dabei keinen umfassenden Charakter haben und er muss auch nicht in allen Aspekten des Lebens dazu qualifiziert sein. Viele Rechtsgelehrte sind spezialisiert in verschiedenen Bereichen, wie z.B. dem Handelsrecht, dem Familienrecht usw.. Daher wird unterschieden zwischen dem unbedingten Rechtsgelehrten und dem bedingten Rechtsgelehrte. Der unbedingte Rechtsgelehrte ist in allen Breichen der islamischen Rechtswissenschaft ein Experte. Nur solch ein Experte kann Vorbild der Nachahmung werden, wenn dessen Urteile aufgrund seines Ansehens und seinem umfassenden Wissen ein hohes Maß an Akzeptanz unter den Gläubigen [mumin] erlangt. Der bedingte Rechtsgelehrte hingegen ist nur in Teilbereichen qualifiziert.

Bei Sunniten wurde die Qualifikation zum Rechtsgelehrten nach übereinstimmender Meinung erstmalig ca. 450 n.d. von Abul Husain al-Basri in seinem Werk "Das Vertrauen in die Regeln des Rechts" [al-mu’tamad fi usul al-fiqh" niedergeschrieben und von späteren sunnitischen Gelehrten wie Abu Hamid Ghazzali akzeptiert. Bei Schiiten bildeten bereits die Zwölf Imame ihre treusten und gelehrtesten Anhänger zu Rechtsgelehrten aus, damit sie in Abwesenheit des Imam Recht sprechen konnten.

Die Ausbildung eines Rechtsgelehrten ist umfassend und erstreckt sich teilweise über Jahrzehnte. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem:

bulletDie Kenntnis des Arabischen um die Texte des Heiligen Qur'an und der Überlieferungen direkt erschließen zu können.
bulletEine hinreichende Kenntnis über die Anlässe der Offenbarung [wahy] und über das Vorbild [sunna] des Prophet Muhammad (s.), sowie bei Schiiten zusätzlich über das Leben der Ahl-ul-Bait (a.).
bulletDetaillierte Kenntnis über die Quellen der Erkenntnis und die Methoden ihrer Anwendung.
bulletUmfassendes Wissen im Bereich der Logik [mantiq].
bulletEine eigene Lebensführung, die nicht im Widerspruch zu seinen eigenen Rechtsurteilen steht.

Es gab stets auch weibliche Rechtsgelehrte wie z.B. Tahira Amin.

Der Begriff Mudschtahid muss bereits Anfang des 19. Jh. in Deutschland geläufig gewesen sein, denn Friedrich von Bodenstedt dichtete unter anderem: Der Muschtahid singt.

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