Rechtswissenschaft
  Rechtswissenschaft [fiqh]

Aussprache: fiqh
arabisch:
فقه
persisch:
فقه
englisch: science of jurisprudence

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Die Rechtswissenschaft bzw. Gesetzeswissenschaft im Islam ist die islamische Jurisprudenz. Ihr Gegenstand ist das islamische Recht [scharia].

Derjenige, der die Rechtswissenschaft ausübt oder daran forscht ist der Gelehrte [faqih]. Je nach Ausrichtung bzw. Basis der Rechtswissenschaft wird zwischen Rechtsschulen unterschieden. Der arabische Begriff "Fiqh" steht für "Einsicht", "Vernünftigkeit".

Zu den Gegenständen der Rechtswissenschaft gehört nicht nur die Regelung von rechtlichen Auseinandersetzungen sondern auch die Einteilung menschlichen Handelns im Sinn der Rechtleitung [huda]. Dabei erfolgt eine Kategorisierung bzw. Wertung der möglichen Handlungen zwischen den erlaubten und verbotenen Handlungen, wobei eine grundsätzliche Einteilung in fünf Stufen erfolgt:

bullet religiöse Verpflichtung [wadschib]
bullet empfohlen [mustahab]
bullet indifferent [mubah]
bullet verpönt [makruh]
bullet verboten [haram]

Allerdings können je nach Rechtsgelehrten [mudschtahid] geringfügig unterschiedliche Urteile nebeneinander bestehen, wie es z.B. beim Rauchen der Fall ist.

Das Studium der Rechtswissenschaft gehört zur Grundausbildung eines Hudschat-ul-Islam.

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