.Bücher
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Als religiöser Rechtsentscheid [hukm] bzw. religiöse
Rechtsentscheide [ahkam, أحكام)
] gelten direkt aus dem
Heiligen Qur'an oder der
Verfahrensweise [sunna] erkennbare
Gebote
und
Verbote [haram]. Im Prinzip sind die einzelnen
Rechtsentscheide damit gemeint, deren Gesamtheit das
islamische Recht [scharia] ausmachen.
Da jedoch in den
meisten Fällen kein klarer religiöser Rechtsentscheid aus den
Quellen ersichtlich ist, bedarf es eines
Rechtsurteils [fatwa], wobei dieses Rechtsurteil je nach
Rechtsgelehrten [mudschtahid] voneinander abweichen
können. Nur in fällen, in denen ein weitgehender Konsens
vorliegt, wird die Bezeichnung "religiöser Rechtentscheid" [hukm]
angewandt.
Gemäß mancher Gelehrter wird auch zwischen dem
Rechtsurteil [fatwa] und dem Rechtsentscheid [hukm] des
Statthalters des Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih]
unterschieden, wobei ersteres für alle bindend sei und
letzteres nur für seine
Nachahmer [muqallid]. Das Konzept wird aber von all jenen
abgelehnt, die im
Statthalter des Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih] ohnehin
die aktuell höchste
islamische Autorität unter den Lebenden sehen und daher
jedeS seiner
Rechtsurteile [fatwa] als Rechtsentscheid [hukm]
verstehen.