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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Begriff "religionsrechtlich Regierender" ist ein
Fachbegriff aus dem
islamischen Recht [scharia] und beschreibt in allgemeiner
Form das Oberhaupt der
Islamischen Weltgemeinschaft [umma], dessen Herrschaft auf
dem
islamischen Recht [scharia] gründet.
Um diesen Begriff
gab es viele Kontroversen unter
Muslimen. So waren für
sunnitische
Muslime oft die jeweils amtierenden
Kalifen
die
religionsrechtlich Regierenden, was von
schiitischen
Muslimen abgelehnt wurde, da sie keine religionsrechtliche
Legitimation hatten, sondern eine Art Erbmonarchie
praktizierten.
Bei
schiitischen
Muslimen waren nach dem
Propheten Muhammad (s.) die
Zwölf Imame (a.) die religionsrechtlich Regierenden,
selbst wenn elf von ihnen nicht über die entsprechende
staatliche Herrschaft verfügten. Nach Beginn der
Verborgenheit des
Imam
Mahdi (a.) gab es das Dilemma, dass kein
religionsrechtlich Regierender zugänglich war, so dass man
sich auf regionale "Vertreter" konzentriert hat, ohne ein
theoretisches Denkmodell dazu aufgebaut zu haben. Erst mit der
Einführung des Prinzips der
Statthalterschaft des Rechtsgelehrten [wilayat-ul-faqih]
wurde die Vertretung des
Imam
Mahdi (a.) mit einem theoretischen Fundament untermauert,
so dass gemäß diesem Modell der
Statthalter des Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih] der
religionsrechtlich Regierende ist.