.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Das
Ritualgebet für Verstorbene [salat-ul-mayyit]
bzw. das Ritualgebet der Bestattung [salat-ul-dschanaza] ist
ein
Ritualgebet, welches
Muslime für jeden verstorbenen
Muslim,
der mindestens das sechste Lebensjahr vollendet hat,
ausführen müssen.
War das Kind jünger aber dennoch mit dem Gebet
vertraut, ist es
empfohlen [mustahab] für das Kind ein Ritualgebet für
Verstorbene durchzuführen.
Das
Ritualgebet für Verstorbene erfolgt,
nachdem am
Leichnam die
rituelle Vollkörperreinigung des Verstorbenen durchgeführt
und der
Leichnam
in das
Leichentuch gewickelt wurde. Der Betende des
Ritualgebets für Verstorbene benötigt im
Gegensatz zu sonstigen
Ritualgebeten keine eigene
rituelle Reinheit [tahara], noch muss sein Kleid
rituell rein sein, aber es wäre
empfohlen. Auch kann man das Gebet mit Schuhen ausführen.
Das Gebet erfolgt in Richtung der
Gebetsrichtung [qibla], wobei der Leichnam auf dem Rücken
liegend quer zur
Gebetsrichtung liegt mit dem Kopf auf der rechten Seite
und den Füßen zur linken. Bei den Rechtsschulen der
Schiiten wird der
Leichnam auf den Boden gelegt, während bei den
Rechtsschulen der
Sunniten der
Leichnam auf eine Art Aufbahrungsbank gelegt wird. Das ist
auch der Grund dafür, dass auf manchen
Islamischen Gräberfeldern in Deutschland eine solche Bank existiert.
Das
Ritualgebet für Verstorbene kann auch
als
Gemeinschaftsritualgebet [salat-ul-dschami] gebetet
werden, wobei bestimmte Minimumbestandteile von jedem Mitbetenden
selbst zu rezitieren sind.
Wenn der Verstorbene eine bestimmte Person gebeten hat,
sein
Ritualgebet für Verstorbene zu leiten,
dann ist es dennoch angebracht, wenn der Auserwählte den
Vormund bzw. die nächsten Verwandten um Erlaubnis bittet.
Das
Ritualgebet für Verstorbene wird im
Stehen gebetet und beinhaltet fünf
Größenpreisungen [takbirat] mit folgenden Riten als so
genanntes Mindestmaß (auch für jeden Mitbetenden):