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Ritualgebetsplatz
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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Ritualgebetsplatz wird ein Platz verstanden, der für das Ritualgebet
genutzt werden darf. Es gibt keinen bestimmten Platz, der
für das
Ritualgebet
genutzt werden muss, und prinzipiell gilt die gesamte
Erde [ardh], aber
der Platz muss gewisse Voraussetzungen erfüllen.
In den meisten
religiösen Regelwerken [risala] werden acht
Voraussetzungen genannt, die idealerweise zu erfüllen sind:
 | Der Platz darf nicht auf
verbotene [haram] Art erhalten bzw. erworben oder gar
besetzt sein, beim Vorhandensein eines Eigentümers darf auf
dem Platz nicht gebetet werden, falls der Eigentümer nicht
damit einverstanden ist. Als
verboten [haram] zählt auch ein Platz, von dem man weiß,
dass die damit zusammen hängenden
religionsrechtlichen Abgaben nicht entrichtet wurden. |
 | Der Platz darf sich nicht bewegen. Ausnahmen bilden Ritualgebete
auf Reise,
falls aus Zeitgründen ein Ritualgebet
innerhalb des sich in Bewegung befindlichen Fahrzeuges
erfolgen muss. |
 | Der Platz darf nicht an einen Ort sein, an dem der
Aufenthalt
verboten [haram] ist |
 | Bei den
Gräbern des
Propheten Muhammad (s.) und der
Zwölf Imame (a.) darf nicht in Richtung der Gräber
gebetet werden. |
 | Der Platz der
Niederwerfung [sadschda] muss
rituell rein sein |
 | Der weitere Platz darf nicht dazu führen, dass sich die
Bekleidung des Betenden
rituell verunreinigt |
 | Der Platz muss als Eben gelten (also nicht an einer
schiefen Ebene) |
 | Der Platz zwischen Männer und Frauen muss mindestens
eine Handbreit getrennt sein. |
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