selbständige Rechtsfindung
  selbständige Rechtsfindung [idschtihad]

Aussprache: idschtihaad
arabisch:
اجتهاد
persisch:
اجتهاد
englisch: self-dependend legal decision

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Die selbständige Rechtsfindung ist ein Begriff aus dem islamischen Recht [scharia] und umfasst das Verfahren zur Rechtsfindung in einer beliebigen Fragestellung. Sie ist eine der Rechtsfindungsmethoden.

Zur Anwendung der selbstständigen Rechtsfindung muss die notwendige Befähigung zum Rechtsgelehrten [mudschtahid] vorhanden sein. Ein Muslim muss entweder selbst diese Befähigung besitzen oder er löst die Fragestellung durch Nachahmung [taqlid] eines Vorbildes der Nachahmung seines Vertrauens.

Bei den Kriterien der Quellen der Erkenntnis gibt es geringfügige Unterschiede zwischen den Rechtsschulen.

Zudem galt unter Sunniten Jahrhunderte lang die Aussage, dass die "Tore der selbständigen Rechtsfindung" geschlossen seien. Wobei unklar ist, wann genau jene "Schließung" erfolgte, was zu einer Stagnation in der gesamten Entwicklung führte. Manche führen es auf Abu Hamid Ghazzali oder zumindest seine Zeit zurück. Aktuell werden allerdings auch bei Sunniten seit ca. Anfang des 19.Jh. selbständige Rechtsfindungen durchgeführt.

Bei Schiiten gab es jene historische Last nicht in diesem Maß, da das jeweils aktuelle Vorbild der Nachahmung am Leben sein musste.

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