Sunniten
Sunniten

Aussprache: ahl-us-sunna
arabisch: أهل السنة ,
سنّي
persisch:
سنی
englisch: Sunni

Bild: Titelbild der Die Die Konsultation [al-muradschaat], eines der bedeutsamsten Werke im Rahmen des Dialogs zwischen Sunniten und Schiiten.

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Als Sunniten werden i.d.R. die Anhänger der vier folgenden Rechtsschulen der Muslime bezeichnet:

bullet Hanefiten
bullet Malikiten
bullet Hanbaliten
bulletSchaffiiten

Im  Arabischen werden sie als "Leute der Verfahrensweise" [ahl us-sunna, أهل السنة] bezeichnet. Die Bezeichnung Sunniten stammt von dem Wort Sunna (Verfahrensweise). Entgegen mancher Behauptungen ist die Richtung der Sunniten nicht von Abu Bakr eingeleitet worden. Zwar gab es nach dem Ableben des Prophet Muhammad (s.) große Meinungsunterschiede bezüglich der politischen Führung zwischen Schiiten und ihren Gegnern, aber in den Fragen der religiösen Riten gab es kaum Unterschiede. Diese begannen zumeist erst mit dem Kalifat von Umar ibn Chatab, der z.B. die Zeitehe [mut'a] abgeschafft und das Tarawih-Gebet eingeführt hat. Dennoch gab es auch damals keine zusammenhängende Gruppe, die sich "Sunniten" genannt hat und schon gar nicht als Opposition zu den Schiiten. Ganz im Gegenteil einigten sich die politisch gespaltenen Gruppen unter dem Kalifat von Imam Ali (a.).

Bekämpft wurde das Kalifat Imam Alis (a.) damals vor allem von Muawiya ibn Abu Sufyan. Die Behauptung, dass es Muawiya war, der zuerst den Begriff "Leute der Verfahrensweise und der Gemeinschaft" [ahl us-sunna wa-l-dschama'ah, أهل السنة والجماعة] eingeführt hat, mag historisch relevant sein. Dennoch kann der heutige Begriff Sunniten auch nicht auf ihn zurückgeführt werden, da alle Sunniten auf der Seite von Imam Ali (a.) das Recht sehen.

So gibt es zum einen die Theorie, dass sich der Begriff "Leute der Verfahrensweise" [ahl us-sunna] unter den Ideen der Aschariyya erst als Gegenspieler der "Leute des Verstandes" [ahl-ul-aql], wie sich die Anhänger der Mutazila nannten, etabliert hat, oder als Zusammenschluss der heute als kanonische bekannten sunnitischen Rechtsschulen der Hanefiten, Malikiten, Hanbaliten und Schaffiiten, wobei es unterschiedliche Angaben darüber gibt, wie genau diese vier kanonisch wurden.

Während Wahhabiten sich ebenfalls als Sunniten bezeichnen, werden sie hingegen von den meisten Sunniten nicht als solche akzeptiert.

Während alle Muslime über den gleichen Heiligen Qur'an verfügen, gibt es Unterschiede zwischen Sunniten und Schiiten in der Vorstellung zur Verfahrensweise [sunna]. Die Unterschiede gründen in unterschiedlichen Bewertungen von Überlieferungen und deren unterschiedlichen Quellen. Hierbei sind die Sechs Bücher [al-kutub as-sitta] nach dem Heiliger Qur'an die wichtigsten Werke für Sunniten wovon sich die Vier Bücher [kutub arba'a]. Dies führte auch zu einem Unterschied bei den Quellen der Erkenntnis.

Neben den prinzipiellen Unterschieden zwischen den Hauptrichtungen, gibt es auch zahlreiche Unterschiede zwischen den sunnitischen Rechtsschulen untereinander. Das kann im Detail so erheblich sein, dass der Unterschied einer sunnitischen Rechtsschule zu einer anderen größer ist, als der Unterschied zur dschafaritischen Rechtsschule. Das aber von Muslimen aller Rechtsschulen angestrebte Ziel der Einheit [tauhid] wird bei allen Unterschieden im Detail erheblich höher bewertet.

Viele Sunniten glauben, dass ein Muslim verpflichtet sei, einer bestimmten sunnitischen Rechtsschule anzugehören und dann auch nicht mehr wechseln darf. Diese Vorstellung beruht aber eher auf Tradition als auf Wissen, denn es war spätestens der große sunnitische Gelehrte Mahmud Schaltut, der in seinem legendären Rechtsurteils [fatwa] die Sunniten davon befreit hat.

Entgegen mancher Vorstellung stehen auch Sunniten auf der Seite von Imam Husain (a.) gegen Yazid ibn Muawiya. Es sind nur Wahhabiten, die Imam Husain (a.) verurteilen.

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bullet Schiitisch-Sunnitischer Dialog - Muslim TV

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