Rechtschreibauffälligkeiten

Teilhaber-Auffälligkeit

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Die Teilhaber-Auffälligkeit ist eine Rechtschreibauffälligkeit und gehört somit zu den Stilelementen des Heiligen Quran, um auf die Bedeutung besonders wichtiger Aspekte hinzuweisen.

Der Begriff "Teilhaber" kommt in der unbestimmten Pluralform 13 mal vor im Heiliger Quran, davon elfmal geschrieben in der üblichen Form [شُرَكَاءَ] und zweimal (6:94, 42:21) in der eher unüblichen Form [شُرَكَؤا] mit einem Buchstaben waw als vorletzten Buchstaben.

In der üblichen Form geschrieben wird damit unter anderem ein Teilhaber am Erbe beschrieben (4:12, ) oder die Dschinn, die von manchen zu Teilhabern ALLAHs erfunden werden (6:100), falsche Speiseverteilung (6:139), der Götzendienst von Mann und Frau gemeinsam (7:190) und der Vorwurf dazu gegenüber allen Götzendiener (13:33), der Vermutungscharakter des Polytheismus (10:66), die Unfähigkeit der Teilhaber zu erschaffen und wie ALLAH erschafft (13:16). Es wird die Frage aufgeworfen, ob Geschöpfe Teilhaber des Schöpfers [chaliq] sein können (30:28) und die Unmöglichkeit der Teilhaberschaft an ALLAH, da es vorzeigbare begrenzte Geschöpfe sind (34:27, 68:41).

Nur in den beiden Versen mit ungewöhnlicher Schreibweise [شُرَكَؤا] wird die Rückkehr von Menschen zu ALLAH beschrieben, die zu Lebzeiten falsche Behauptungen aufgestellt haben und ALLAH Teilhaber zur Seite gestellt haben. In beiden Versen werden von Polytheisten angenommene Eigenschaften der Teilhaber beschrieben, die sie in Wirklichkeit nicht haben: Erlaubnis Fürsprecher sein zu dürfen (6:94), Verkünder der Religion 42:21). Beides aber sind Eigenschaften der Ahl-ul-Bait (a.), was die besondere Schreibweise betont.

Die Teilhaber-Auffälligkeit wird eingestuft in die Kategorie der Waw-Endung-Auffälligkeiten.

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