.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Tierschutz ist ein fester Bestandteil des
Islam
und der islamischen Praxis und dient dem Schutz der
Tiere
wie auch dem Schutz der
Seele [nafs]
des
Menschen, die bei unsachgemäßer Tierbehandlung Achaden
nehmen würde.Tierschutz basiert auf dem Gedanken der
Einheit [tauhid] der
Schöpfung und dem Respekt vor allen
Geschöpfen. Die Prinzipien für den Schutz der
Tiere
sind sowohl aus dem
Heiligen Qur'an als auch insbesondere aus der
Verfahrensweise [sunna] des
Prophet Muhammad (s.) ableitbar. Zusammengefasst
beinhaltet der Tierschutz im Islam jedem Tier die natürliche
Umgebung zu gewähren, die seiner
Schöpfung und dem Ziel seiner
Schöpfung entspricht. Der Tierschutz war seit Beginn des
Islam
auch Bestandteil des
islamischen Rechts [scharia].
Im
islamischen Recht [scharia] wird der Tierschutz oft in
unterschiedliche Teilbereiche differenziert, wie z.B.
physischer, psychischer und ethisch-moralischer Tierschutz.
Während erste beiden Kategorien sich mehr auf die Auswirkungen
menschlichen Handelns bzw. Fehlverhaltens auf das
Tier
konzentriert, behandelt Letzteres die Auswirkungen auf den
Menschen.
Muslime sind nach
islamischen Recht [scharia] dazu
religiös verpflichtet gegenüber allen
Geschöpfen ihrem Schöpfungsziel entsprechend umzugehen,
was bei
Tieren im deutschen Sprachgebrauch unter der
"artgerechter" Tierhaltung zusammengefasst wird.
Daher ist es
Muslimen, außer in Notfällen, nicht erlaubt, Tieren
physische oder psychische Schmerzen oder Leiden zuzufügen.
Aber auch jeglicher Eingriff des
Menschen in die Natur, die zum Aussterben von Arten führt
bzw. das natürliche Gleichgewicht zerstört, ist genau so
verboten [haram], wie der Missbrauch von
Tieren
als Ersatz für fehlende soziale Kontakte.
Zu den u.a. in den
religiösen Regelwerken [risala] aufgelisteten Detailregeln
des Tierschutzes gehören:
| Es ist
verboten Tiere zu töten, außer für den Fall der
Fleischgewinnung als Lebensmittel oder in Notwehr bzw.
befürchteter Schädigung (z.B. Stechmücken, die Krankheiten
übertragen). Während der
Pilgerfahrt [hadsch] ist selbst das Töten von Fliegen
verboten. |
| Es ist
verboten Tiere als Zielscheibe für Schießübungen
zu benutzen bzw. nur zum Sport oder für die Trophäensammlung
zu jagen. Jagt ist nur im Bereich des Fleischkonsums
erlaubt und nur bei einer sehr begrenzten Zahl von Tierarten. |
| Es ist verboten Schau-Tierkämpfe zu organisieren bzw.
durchzuführen. Der Stierkampf wird explizit verboten. |
| Die Tötung von als Nahrung erlaubten Landtieren darf nur
in Form der
Islamischen Schlachtung erfolgen. Das Töten der Tiere in
Sichtweite anderer
lebender Tiere ist
verboten. |
| Fische müssen derart gefangen werden, dass Sie an Land
getötet werden (z.B. ist das Sprengstofffischen
verboten). |
| Es ist verboten, Tiere zu quälen, dazu gehört auch, dass
man ihm keine Brandzeichen verpasst. |
| Nutz- und Lasttiere dürfen nicht überlastet werden. |
| Es ist verboten Tieren eine Nahrung zu geben, die ihrer
Natur widerspricht (z.B. Fleischabfälle bzw. Tiermehl für
Pflanzenfresser), da das Fleisch dann unter Umständen
rituell unrein und
dadurch für den Verzehr ungeeignet wird. |
| Jedes Tier muss eine seiner Schöpfung entsprechende
Umgebung (Umwelt) erhalten, weshalb Legebatterien und
Massentierhaltung dem islamischen Ideal widersprechen. |