.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Vereinbarungen sind Abkommen zwischen zwei oder mehreren
Personen, bezüglich eines Handelsgeschäftes oder sonstigen
Verpflichtungen beider Seiten.
Es ist im
Islam
empfohlen, Vereinbarungen schriftlich und in Gegenwart von
Zeugen
niederzulegen. So lange es keinen in der Vereinbarung
festgehaltenen Kündigungsgrund gibt, ist eine Vereinbarung
einzuhalten
religiöse Verpflichtung [wadschib] für einen
Muslim.
Eine besondere Form einer Vereinbarung ist z.B. der
Ehevertrag.
Eine das menschliche Dasein betreffende
Vereinbarung hat der
Mensch
mit seinem
Schöpfer [chaliq] getroffen, weshalb er vom
Schöpfer [chaliq] die
Freiheit und die
Natur des Menschen [fitra] erhielt, diese Vereinbarung
einhalten zu können.