Rechtschreibauffälligkeiten
لَعْنَةُ

لَّعْنَتَ

Verfluchungs-Auffälligkeit

Aussprache: schuzhuuzh al-laan
arabisch:
شذوذ اللعن
persisch:
ناهنجاری لعنت
englisch:
Cursing Anomaly

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Die Verfluchungs-Auffälligkeit ist eine Rechtschreibauffälligkeit und gehört somit zu den Stilelementen des Heiligen Quran, um auf die Bedeutung besonders wichtiger Aspekte hinzuweisen.

Das Wort "Verfluchung" (lanat) [لَعْنَةُ] in seiner unbestimmten Singularform kommt insgesamt zehnmal vor im Heiligen Quran. Der Begriff wird üblicherweise mit einem ta-marbuta [ة] beendet, was dazu führt, dass der Schlussbuchstabe bei allein stehendem Wort nicht mitgelesen wird, also "lanah". In zwei Versen (3:61, 24:7) im Heiligen Quran wird die unübliche Schreibweise mit ta [ت] am Ende verwendet, so dass der Begriff [لَّعْنَتَ] geschrieben wird.

Bei dem Vers Vers 3:61 handelt es sich um des ohnehin markanten Vers zu Mubahala, bei dem durch diese Rechtschreibauffälligkeit zusätzlich die Beziehung zu den Ahl-ul-Bait (a.) betont wird. In Vers 24:7 geht es im offensichtlichen Sinn um die Zeugenschaft gegenüber Unzucht [zina]. Hier handelt es sich zwar um nur zwei Zeugen aber im übertragenen Sinn spielt die fünfte Zeugenaussage eine entscheidende Rolle mit dem Hinweis, dass die Verfluchung die/den Lügenden treffen möge. Im ersten Vers mit dieser Rechtschreibauffälligkeit 3:61 werden tatsächlich genau fünf Personen genannt, welche den Islam vertreten.

Die Verfluchungs-Auffälligkeit gehört zu der Kategorie der T-Auffälligkeiten.

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