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Die Verfluchungs-Auffälligkeit ist eine
Rechtschreibauffälligkeit und gehört somit zu den
Stilelementen des Heiligen Quran, um auf die Bedeutung besonders wichtiger
Aspekte hinzuweisen.
Das Wort "Verfluchung" (lanat) [لَعْنَةُ]
in seiner unbestimmten Singularform kommt insgesamt zehnmal
vor im
Heiligen Quran. Der
Begriff wird üblicherweise mit einem ta-marbuta [ة]
beendet, was dazu führt, dass der Schlussbuchstabe bei allein
stehendem Wort nicht mitgelesen wird, also "lanah". In
zwei
Versen (3:61, 24:7) im
Heiligen Quran wird die unübliche Schreibweise mit ta [ت]
am Ende verwendet, so dass der Begriff [لَّعْنَتَ]
geschrieben wird.
Bei dem Vers
Vers 3:61 handelt es sich um des ohnehin markanten
Vers zu
Mubahala, bei dem durch diese
Rechtschreibauffälligkeit zusätzlich die Beziehung zu den
Ahl-ul-Bait (a.) betont wird. In
Vers 24:7 geht es im offensichtlichen Sinn um die
Zeugenschaft gegenüber
Unzucht [zina]. Hier handelt es sich zwar um nur zwei
Zeugen aber im übertragenen Sinn spielt die fünfte
Zeugenaussage eine entscheidende Rolle mit dem Hinweis, dass
die Verfluchung die/den Lügenden treffen möge. Im ersten
Vers mit dieser
Rechtschreibauffälligkeit 3:61 werden tatsächlich genau
fünf Personen genannt, welche den
Islam
vertreten.
Die
Verfluchungs-Auffälligkeit gehört zu der Kategorie der
T-Auffälligkeiten.