.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Vergeltung [kisas], zuweilen als Wiedervergeltung übersetzt,
ist im
islamischen Recht [scharia] ein von Staat anzuordnende
Methode des Strafrechts, um Straftaten für den Geschädigten zu
"vergelten" bzw. durch die Androhung der Vergeltung präventiv
Straftaten zu vermeiden.
Bei der Einführung der Vergeltung
ging es vor allem darum, vorher bestehende maßlose
Racheaktionen unter
Arabern auf eine strafrechtliches und allein vom Staat zu
bestimmendes und auszuführendes Maß zu begrenzen. Das
willkürliche und unverhältnismäßige Stammesrecht wurde in ein
maßvolles Staatsrecht überführt. Alternativ zur Vergeltung
können durch eine
Entschädigungszahlung [diyya] u.U. die Vergeltungen
abgewandt werden. So gilt zwar z.B. bei
Mord die Todesstrafe,
sie kann aber auch ausgesetzt werden, wenn die Betroffenen auf die
Vergeltung verzichten. Die
Vergebung wird übereinstimmend bei allen
Muslimen höher eingestuft als das Recht auf Vergeltung,
selbst wenn jenes Recht besteht. Es ist aber kein persönlich
umsetzbares Recht, so dass "Selbstjustiz" ausgeschlossen ist,
sondern ein vom
Islamischen Staat zu gewährleistendes Recht. Die
vollständige
Gerechtigkeit wird aber erst im
Jenseits erreicht werden. So ist auch eines der Namen
Gottes
"Der Vergelter". Um niemals mehr eingefordert zu haben, als
einem zusteht, wird den
Muslimen stets die Hinwendung auf die sichere Seite der
Vergebung empfohlen.
Komplexer wird der Umgang mit feindlich gesonnenen Staaten
im zwischenstaatlichen Beziehungen eingestuft. Hier wird auf
einen
Vers im
Heiligen Qur'an verwiesen, der
Leben
in der Vergeltung beschreibt: "In der Wiedervergeltung
liegt für euch Leben, o ihr Einsichtigen, auf dass ihr
gottesfürchtig werdet" (2:179). Gemeint ist, dass ein
Islamischer Staat verpflichtet dazu ist, gegnerische
Staaten genau so zu behandeln, wie diese sich gegenüber dem
Islamischen Staat verhalten, da sie sonst dazu angeregt
werden, ihre Feindseligkeit zu vergrößern.