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Die Verkündigungs-Auffälligkeit ist eine
Rechtschreibauffälligkeit und gehört somit zu den
Stilelementen des Heiligen Quran, um auf die Bedeutung besonders wichtiger
Aspekte hinzuweisen.
Der Begriff "Verkündigung" oder "Kunde" kommt in der unbestimmten
Singularform
14 mal vor im
Heiliger Quran, davon 13 mal geschrieben in der üblichen
Form [نَبَأُ]
bzw. mit der Genetiv-Endung und einmal (14:9) in der eher unüblichen Form [نَبَؤُاْ]
mit einem
Buchstaben waw als vorletzten Buchstaben.
Der Begriff Verkündigung im
Vers 14:9 scheint dabei einen Fragewiderspruch
aufzuweisen:
"Ist nicht zu euch Verkündigung gekommen von denjenigen vor
euch, vom Volk Nuhs und den Ad und Thamud - und denjenigen von
denen nach ihnen? Niemand kennt sie außer Allah."
Die Eingangsfrage ergibt keinen Sinn, wenn nur
ALLAH die Kunde kennt. Daher
muss es
Menschen geben, die mit
diesem "euch" in der Frage im übertragenen Sinn gemeint sind,
und das sind die
Ahl-ul-Bait (a.), die über das Wissen der Völker verfügen,
weil sie es von
ALLAH erhalten
haben.
Mit der unüblichen Verwendung der Form von „naba“ [نَبَؤُاْ] wird der deutliche Hinweis auf die
Ahl-ul-Bait (a.) betont, denn zusammen mit dem Vorvers
wird auf den besonderen Charakter der Prüfungen für die
Ahl-ul-Bait (a.) verwiesen.
Die Verkündigungs-Auffälligkeit wird eingestuft in die
Kategorie der
Waw-Endung-Auffälligkeiten.