Rechtschreibauffälligkeiten

Verkündigungs-Auffälligkeit

Aussprache: schuzhuuzh annabaa
arabisch:
شذوذ النبأ
persisch:
ناهنجاری اعلام
englisch:
Announcement Anomaly

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Die Verkündigungs-Auffälligkeit ist eine Rechtschreibauffälligkeit und gehört somit zu den Stilelementen des Heiligen Quran, um auf die Bedeutung besonders wichtiger Aspekte hinzuweisen.

Der Begriff "Verkündigung" oder "Kunde" kommt in der unbestimmten Singularform 14 mal vor im Heiliger Quran, davon 13 mal geschrieben in der üblichen Form [نَبَأُ] bzw. mit der Genetiv-Endung und einmal (14:9) in der eher unüblichen Form [نَبَؤُاْ] mit einem Buchstaben waw als vorletzten Buchstaben.

Der Begriff Verkündigung im Vers 14:9 scheint dabei einen Fragewiderspruch aufzuweisen:

"Ist nicht zu euch Verkündigung gekommen von denjenigen vor euch, vom Volk Nuhs und den Ad und Thamud - und denjenigen von denen nach ihnen? Niemand kennt sie außer Allah."

Die Eingangsfrage ergibt keinen Sinn, wenn nur ALLAH die Kunde kennt. Daher muss es Menschen geben, die mit diesem "euch" in der Frage im übertragenen Sinn gemeint sind, und das sind die Ahl-ul-Bait (a.), die über das Wissen der Völker verfügen, weil sie es von ALLAH erhalten haben.

Mit der unüblichen Verwendung der Form von „naba“ [نَبَؤُاْ] wird der deutliche Hinweis auf die Ahl-ul-Bait (a.) betont, denn zusammen mit dem Vorvers wird auf den besonderen Charakter der Prüfungen für die Ahl-ul-Bait (a.) verwiesen.

Die Verkündigungs-Auffälligkeit wird eingestuft in die Kategorie der Waw-Endung-Auffälligkeiten.

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