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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Versorgungsleistungen ist ein Begriff aus dem
islamischen Recht [scharia] und steht im direkten
Zusammenhang mit der
Fünftelabgabe [chums] da Versorgungsleistungen zu den
Füntelabgabe-freie Gütern (Chums-freie Gütern) zählen.
Im
Islam sein eine Reihe von Personen verpflichtet die
Versorgung anderer Personen im Rahmen seiner Möglichkeiten
sicher zu stellen, wie z.B. der Familienvater für seine
Familie. Die Aufwendungen für diese Versorgung fallen nicht
unter die Berechnung der
Fünftelabgabe [chums] und sind somit
Füntelabgabe-frei.
Als Grenzen der Versorgungsleistungen gelten:
 | Alle notwendigen Verbrauchsgüter wie Nahrung und Speise
zählen zu Versorgungsleistungen, wie auch alle
Nichtverbrauchsgüter, die notwendig sind. |
 | Die Verbrauchsgüter müssen im Rahmen des Fünftel-Jahres
verbraucht werden. Güter, die nicht verbraucht werden,
unterliegen der
Fünftelabgabe [chums] |
 | Die jeweilige Berechnung der
Fünftelabgabe [chums] erfolgt jährlich und kann nicht
auf andere Jahre übertragen werden. |
 | Bei der Bestimmung der Notwendigkeit erworbener Güter
ist der jeweilige soziale Status gemäß dem Brauch zu
berücksichtigen und keine
Verschwendung [israf] vorliegt |
 | Die Notwendigkeit wird durch den Nutzen und die
Verwendung bestimmt, so dass z.B. Bücher, die man nicht als
Nachschlagewerk oder in anderer Form benötigt und erst in
einer Zeit weit nach einem Jahr lesen wird, nicht
Füntelabgabe-frei sind. |