Versorgungsleistungen
  Versorgungsleistungen

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Versorgungsleistungen ist ein Begriff aus dem islamischen Recht [scharia] und steht im direkten Zusammenhang mit der Fünftelabgabe [chums] da Versorgungsleistungen zu den Füntelabgabe-freie Gütern (Chums-freie Gütern) zählen.

Im Islam sein eine Reihe von Personen verpflichtet die Versorgung anderer Personen im Rahmen seiner Möglichkeiten sicher zu stellen, wie z.B. der Familienvater für seine Familie. Die Aufwendungen für diese Versorgung fallen nicht unter die Berechnung der Fünftelabgabe [chums] und sind somit Füntelabgabe-frei.

Als Grenzen der Versorgungsleistungen gelten:

bulletAlle notwendigen Verbrauchsgüter wie Nahrung und Speise zählen zu Versorgungsleistungen, wie auch alle Nichtverbrauchsgüter, die notwendig sind.
bulletDie Verbrauchsgüter müssen im Rahmen des Fünftel-Jahres verbraucht werden. Güter, die nicht verbraucht werden, unterliegen der Fünftelabgabe [chums]
bulletDie jeweilige Berechnung der Fünftelabgabe [chums] erfolgt jährlich und kann nicht auf andere Jahre übertragen werden.
bulletBei der Bestimmung der Notwendigkeit erworbener Güter ist der jeweilige soziale Status gemäß dem Brauch zu berücksichtigen und keine Verschwendung [israf] vorliegt
bulletDie Notwendigkeit wird durch den Nutzen und die Verwendung bestimmt, so dass z.B. Bücher, die man nicht als Nachschlagewerk oder in anderer Form benötigt und erst in einer Zeit weit nach einem Jahr lesen wird, nicht Füntelabgabe-frei sind.

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