.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Verspätungssühne für das Nachholfasten wird dann wirksam,
falls der
Muslim
sein
Nachholfasten nicht bis zum Eintritt des nächsten
Monats Ramadan abgeleistet hat.
Imam
Chamene'i bezeichnet diese Verspätungssühne im Rahmen
einer
Vorsichtsentscheidung [ihtiyat] als vorsichtshalber
Pflicht.
Die Höhe einer Verspätungssühne für einen versäumten Tag
ist das ernähren eines
Bedürftigen [miskin] mit mindestens 750 g Nahrung. Die
Verspätungssühne für das Nachholfasten gilt für jeden
versäumten Tag nur einmalig und bedarf keiner Widerholung,
falls das
Nachholfasten ein weiters Jahr hinausgezögert wird. Die
Pflicht zum
Nachholfasten bleibt aber bestehen, so lange sie nicht
erfüllt ist bzw. - beim Bestehen der Voraussetzungen - durch
eine
Fastenersatzleitung [fidya] erfüllt ist.