.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Ein Vertrag ist die schriftliche Niederlegung einer
Vereinbarung mit verpflichtendem Charakter für alle
beteiligten Parteien.
Die Regeln für Verträge von
Handelgeschäften sind detailliert in den
religiösen Regelwerken [risala] aufgelistet. Bei einem
Arbeitsvertrag war es in der Anfangszeit des
Islam
vorgegeben, den Lohn vor Antritt der Arbeit festzulegen und
den Lohn auszuzahlen "bevor der Schweiß auf der Stirn
getrocknet" war. Derartige Regeln wurden von den
Vorbildern der Nachahmung den modernen
Zahlungsverkehrsbedingungen angepasst.
Eine besondere Form des Vertrags ist der
Ehevertrag, bei dem auch zukünftige nicht erhoffte
Ereignisse, wie z.B. eine
Scheidung berücksichtig werden.
Ein geschichtlich sehr frühes
Abkommen zwischen Imam 'Ali (a.) und den Christen ist
heute noch im Wortlaut erhalten. Ein anderer in der früheren
islamischen Geschichte bedeutsamer Vertrag ist der
Friedensvertrag Imam Hasans (a.), in dem der unislamische
Charakter
Muawiyas offen gelegt wird. Daher wurde der Inhalt jenes
Vertrags von den
Umayyaden und in den Veröffentlichungen jener Zeit
unterschlagen.