.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Eine Wahl im Bereich des Staatswesens ist ein Verfahren, bei
dem eine große Gruppe von Menschen die sie repräsentierenden
Personen beauftragen, sie in bestimmten Bereichen zu
vertreten.
Wahlen sind in der Regel in den Verfassungen der
Staaten festgelegt bzw. Ausdruck des jeweiligen Volkswillens.
Wahlen hat es bereits in der Anfangszeit des
Islam
gegeben. So haben z.B. einige Stammesoberhäupter den ersten
Kalifen
Abu
Bakr gewählt. Nach Ansicht von
Schiiten war jene Wahl allerdings ungültig, da zum einen
keine repräsentative Teilnehmerzahl vorhanden war und zum
anderen ohnehin
Prophet Muhammad (s.) seinen Nachfolger festgelegt hatte,
so dass die
Menschen keine Wahlgehabt hätten.
Letzterer Aspekt unterschiedet die Demokratie in der
Westlichen Welt von einer Wahl im Sinn des
Islam.
Während in der
Westlichen Welt selbst Dinge, wie Mord (im Rahmen der
Abtreibung) durch Mehrheitsentscheid bzw. der Festlegung durch
Volksvertreter, als zulässig erklärt werden können, darf im
Rahmen des
Islam
nur das im Rahmen von Wahlen bestimmt werden, was nicht die
grundsätzlichen Festlegungen
Gottes
betrifft. So dürfen z.B. die
Zehn Gebote nicht überschritten werden, auch nicht durch
Wahl.
Die Berechtigung zur Wahl in der
Islamischen Republik Iran ist in der
Verfassung der Islamischen Republik Iran festgelegt, wobei
der Präsident und das (Islamische
Beratungsversammlung - Madschlis) durch Direktwahlen und
der
Statthalters der Rechtsgelehrten [wilayat-ul-faqih] durch
Indirektwahl über die
Expertenversammlung [madschlis-e-chobregaan] gewählt
werden.
Anfang des 21. Jh. hat die
Westlichen Welt eine intensive Medienpropaganda gestartet,
um die Wahlen in der
Islamischen Republik Iran zu diekreditieren. Im Gegenzug
wurden die die Wahlen innerhalb der
Islamischen Republik Iran zu einer Art Kampfmittel gegen
die
Westlichen Welt und den Imperialismus hochstilisiert.