Waisenkinderprojekt

Teil des vom Bundesinnenminister verbotenen Emblems des Vereins

Waisenkinderprojekt Libanon e.V.

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Das Waisenkinderprojekt Libanon e.V. war ein gemeinnütziger Verein in Deutschland, der am Anfang April 2014 vom Bundesinnenminister verboten wurde.

Der Verein wurde 1997 gegründet und angemeldet. Seine Aktivitäten bestanden vor allem im Sammeln von Spenden für Waise im Libanon und Nachbarstaaten. Der Verein hat auf seiner Internetpräsenz das eigene Engagement wie folgt beschrieben: "...weil wir helfen und uns für die Kriegswaisen in Libanon engagieren wollten. Langjährige israelische Besatzung und mehrere Kriege haben viele Opfer hinterlassen. Darüber hinaus wächst die Anzahl der Opfer von Streubomben stetig, deren Familien es ebenfalls zu unterstützen gilt. Durch großes Engagement, Glaubwürdigkeit und Transparenz konnten wir in den letzten Jahren viele gütige Menschen für unsere Arbeit gewinnen und so stieg die Zahl der Paten von Jahr zu Jahr." 

Neben den allgemeinen Spenden wurden in Deutschland Feste zur religiösen Reife organisiert, bei denen zur Unterstützung der Waise aufgerufen wurde. Ziel des Vereins war es nach eigenen Angaben eine direkte und effektive Hilfe zu gewährleisten, die den Waisenkindern ein würdiges und finanziell gesichertes Leben ermöglicht. Spender konnten durch Patenschaftsprojekte, allgemeine Spenden, oder regelmäßige Spenden den Verein unterstützen.

Mit Verlautbarung vom 2.4.2014 im Bundesanzeiger und Veröffentlichung am 8.4.2014 hat Bundesinnenminister Dr. de Maizière den Verein nach 17 Jahren Tätigkeit ohne bekannt gegebenen aktuellen Anlass verboten. In den Medien wurde verlautbart, dass das Waisenkinderprojekt durch Betreuung der Waisenkinder die Hizbullah entlaste, was den Interessen Israels widerspreche. In der offizielle Verlautbarung im Amtsblatt heißt es: "Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit den §§ 3 ff. des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) geändert worden ist, erlasse ich folgende Verfügung 1. Der Verein „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. 2. Der Verein „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ ist verboten und wird aufgelöst. ..."

Das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt. Es gab mehrere Hausdurchsuchungen aber keine Festnahmen. Die Schiiten in Deutschland reagierten entsetzt. Kritiker haben eine versteckte Unterstützung des Bundesinnenministers für den Zionismus vermutet. Zum Zeitpunkt der Schließung lag der Schwerpunkt nicht mehr auf Waise durch zionistische Besatzung im Libanon, sondern auf Waise, die durch die von der Westlichen Welt unterstützten Milizen in Syrien ihre Eltern verloren haben.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 16.11.2015 das Verbot bestätigt, was auch für die Organisation "Farben für Waisenkinder e.V." gelte.

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