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Die Wolken-Auffälligkeit ist eine
Rechtschreibauffälligkeit und gehört somit zu den
Stilelementen des Heiligen Quran, um auf die Bedeutung besonders wichtiger
Aspekte hinzuweisen.
Im
Heiligen Quran kommt der Begriff Wolken (al-ghamam)
viermal ausschließlich in der bestimmten Pluralform vor (2:57,
2:210, 7:160, 25:25). Zweimal (2:57, 2:210) wird es in der
Form ohne "Alif" als vorletzten Buchstaben [الغمام]
geschrieben und zweimal (7:160, 25:25) mit [الغمم].
Besonders markant ist dabei, dass
Vers
2:57 und ein Teil des Verses 7:60 nahezu identisch sind:
"Und wir ließen die Wolken euch gegenüber beschatten und
wir haben herabversandt euch gegenüber das Manna und die
Wachteln: Esst von Geläutertem, mit was wir euch versorgt
haben" (2:57);
"Und wir ließen die Wolken sie beschatten und wir haben
herabversandt auf sie das Manna und die Wachteln: Esst von
Geläuterten, womit wir euch versorgt haben." (7:160)
Die Aussagen unterschieden sich lediglich dadurch, dass im
Vers
2:57 die im Kontext notwendige zweite Person Plural verwendet
wird und in
Vers
7:160 die dritte Person Plural, was zu einem Kontrast zu der
darauf folgenden Aufforderung (Imperativ) führt, die in beiden
Fällen zweite Person Plural ist.
Tatsächlich weist der Kontrast darauf hin, dass auch die
Ahl-ul-Bait (a.) von
ALLAH mit kühlendem Schatten versehen worden ist, was aus
den
Überlieferungen [hadith] zu
Prophet Muhammad (s.) bekannt ist. Auch weist der
Bezug zu Manna und Wachteln darauf hin, dass die
Ahl-ul-Bait (a.) auch eine Befreiung für die
Juden
sein können, falls sie sich zu den
Ahl-ul-Bait (a.) bekennen.
Ein ähnlicher Kontrast besteht zwischen
Vers
2:210, in dem die Frage aufgeworfen wird, ob die Menschen
etwas anderes erwarten als dass
ALLAH aus den Wolken kommt und der Antwort dazu in
Vers
25:25. In
Vers
2:210 wir deutlich, dass das Erscheinen aus dem Beschatteten
das Gebot verfügt hätte, was ein Zeichen für die
Ahl-ul-Bait (a.) ist.
Die Wolken-Auffälligkeit gehört zu der Kategorie der
Alif-Auffälligkeiten.