Zakat-Freibetrag
Zakat-Freibetrag [hadd-i-nisaab]

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Als Zakat-Freibetrag wird der Betrag bezeichnet, bis zu dem keine Zakat zu entrichten ist.

Für Güter, die den Freibetrag überschreiten, ist eine Zakat jeweils abhängig vom jeweiligen Gut zu entrichten. Die Freibeträge für Zakat-pflichtige Güter sind:

Zakat-pflichtige Güter Freibetrag
Zakat für Weizen, Gerste, Datteln und Rosinen 288 Tebriz (Maßeinheit) abzüglich 45 Miskal, was einen Gewicht von ca. 847 kg entspricht
Zakat für Gold 15 Miskal, was einen Gewicht von ca. 67,5 g entspricht
Zakat für Silber 105 Miskal, was einen Gewicht von ca. 472,5 g entspricht
Zakat für Kamele 4
Zakat für Rinder 29
Zakat für Schafe und Ziegen 39

Bei den nicht-tierischen Gütern ist der Freibetrag ein echter Freibetrag, und nur für die Menge oberhalb des Freibetrags ist eine Abgabe zu entrichten. Bei den Tieren beginnt die Abgabenpflicht, sobald der Freibetrag überschritten wurde unter Mitberücksichtigung aller Tiere.

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